Prozess um eine Grabplatte auf dem Buxtehuder Waldfriedhof
tk. Buxtehude. Der Rechtsstreit zwischen den Hinterbliebenen und der Stadt Buxtehude hat durchaus etwas Makaberes: Es geht um die Frage, ob ein Grab komplett mit einer Platte abgedeckt werden darf oder nicht. Ob das erlaubt ist, muss nun das Verwaltungsgericht Stade entscheiden. Bei einem Ortstermin in der vergangenen Woche haben sich die Juristen vor Ort schlau gemacht.
Und darum geht es: Die Satzung für den städtischen Waldfriedhof untersagt, dass eine gesamte Grabstelle mit einer Platte abgedeckt wird. Es handele sich dabei um eine wohlbegründete Regelung, sagt Fachbereichsleiter Ralf Dessel. Unter einer Komplettabdeckung werde der Verwesungsprozess der Toten deutlich verlangsamt. Wenn die übliche Pacht, in der Regel 25 bis 30 Jahre, abgelaufen sei und nicht verlängert werde, führten mitunter nicht komplett verweste Leichen bei einer erneuten Belegung zu Problemen. Laut Dessel sei die Einschränkung bei Grabplatten gängige Praxis auf den meisten Friedhöfen. Das Verwaltungsgericht wird nach dem Ortstermin bald urteilen.
Am Ende des Ortstermins hat das Gericht einen Vergleich vorgeschlagen: Die Kläger bekommen eine Grabplatte, die allerdings etwas kleiner ausfällt als gewünscht. Damit können die Beteiligten offenbar gut leben.
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