Tragischer Verkehrsunfall vor Gericht / Fahrer wegen fahrlässiger Tötung angeklagt
Täter-Opfer-Ausgleich: 5.000 Euro für ein Menschenleben
sla. Buxtehude. Vielen ist der tragische Verkehrsunfall auf der B73 in Buxtehude-Neukloster noch gut im Gedächtnis, bei dem im Mai vergangenen Jahres eine Fußgängerin durch einen losgerissenen Anhänger getötet wurde. Wie berichtet, hatte sich der Anhänger, auf dem ein großer Rasenmähertrecker transportiert wurde, von dem Fahrzeug gelöst. Eine 71-jährige Fußgängerin konnte sich über die Steinmauer bei der Kirche retten, ihre beste Freundin (55) wurde von dem Anhänger erfasst und verstarb nach lebensgefährlichen Verletzungen im Buxtehuder Krankenhaus.
Fahrlässige Tötung lautete jetzt die Anklage gegen den 61-jährigen Fahrer des Wagens mit dem Anhänger, der mit seinem 32-jährigen Beifahrer von Apensen durch den Neukloster Forst auf dem Weg zum Lidl-Markt in Hedendorf war, um dort Gartenarbeiten zu verrichten. Nebenklägerinnen waren die beiden Töchter des Opfers.
Der Fahrer erklärte vor Gericht, dass er es sich bis heute nicht erklären könne, wie es zu dem Unglück gekommen sei. Fakt ist laut den Ermittlungen, dass die Anhängerkupplung abgerissen ist. Laut dem Beifahrer und Mitarbeiter des Angeklagten war der Anhänger bereits an dem Fahrzeug angekuppelt, als er dazukam. Auf der B73 sei man nicht schneller als 25 bis 30 km/h gefahren. Dann habe er lediglich einen Knall und Geschrei wahrgenommen.
Auf eine ausführliche Vernehmung der 71-jährigen Fußgängerin, die sich vor dem losgerissenen Anhänger retten konnte, wurde aus Rücksicht auf das Erlebte verzichtet. "Das Thema werde ich nie abschließen können", sagte sie dem Richter. Den tödlichen Unfall ihrer besten Freundin habe sie mit einem Traumatologen aufgearbeitet - "sonst hätte ich nicht weiterleben können'". Auf die persönliche Vernehmung der Ärztin des Buxtehuder Krankenhauses und der Polizisten, die den Unfall aufgenommen hatten, wurde ebenfalls verzichtet. Stattdessen verlas der Strafrichter einen ausführlichen Arztbericht über die schwerwiegenden Verletzungen, an denen das Opfer am Tag nach dem Unfall verstarb.
Nach fast dreistündiger Verhandlung brachte der Verteidiger den Täter-Opfer-Ausgleich ins Spiel und bot den Nebenklägerinnen 5.000 Euro von dem Angeklagten an, der sichtlich mitgenommen war. Die beiden Töchter wollten jedoch vorerst die Frage nach der Ursache des Unfalls geklärt wissen und den Bericht des Stader Sachverständigen Dipl.-Ing. Alexander Pitkowski abwarten.
Dieser ließ sich umfassend zur Beschaffenheit von Anhänger, Anhängerkupplung und Sicherheitsgurten sowie zur Befestigung des Treckers aus. Laut dem Gutachter hat eine abgerissene Anhängekupplung zu dem Unfall geführt. Die Kupplung sei von einem früheren Fahrzeuginhaber falsch montiert worden. Hinzugekommen sei eine Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichtes sowie eine falsche Platzierung des Rasenmähtraktors. Das alles habe letztlich zu einem Materialbruch geführt, sodass die Anhängerkupplung abriss.
"Der Angeklagte konnte sehr wenig für den Unglücksfall", führte der Strafrichter in seiner Urteilsbegründung aus. Es sei eine tragische Verkettung mehrerer Faktoren gewesen, die an jenem Tag im Mai zu diesem tödlichen Unglück geführt hätten. Die falsch angebaute Anhängerkupplung, die zu schwere und falsch platzierte Ladung, die Kurve an der B73, der Fußweg zwischen Kirchenmauer und Gitter, auf dem der Anhänger direkt auf die Fußgängerinnen wie durch einen Tunnel rutschte - "niemand hätte es verhindern können", so der Vorsitzende.
Mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft wird das Verfahren nach der Dauer von sechs Monaten eingestellt, sofern die 5.000 Euro an die Töchter gezahlt werden. Diese stimmten schließlich unter Tränen dem Täter-Opfer-Ausgleich zu.
Redakteur:Susanne Laudien aus Buxtehude |
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