Verwaltungsgericht Stade verhängt Betriebsstop für den Estering
tk. Buxtehude. Das ist für den ACN (Automobilclub Niederelbe) mit seiner Rallycrossstrecke Estering vor den Toren Buxtehudes eine Hiobsbotschaft: Das Verwaltungsgericht Stade hat dem Eilantrag des BUND Niedersachsen stattgegeben. Damit ruht die neue Betriebsgenehmigung für die Rennstrecke, die der Landkreis Stade erteilt hatte. Den Widerständen bzw. Einsprüchen dagegen, unter anderem vom BUND, setzte der Kreis die sofortige Vollziehbarkeit entgegen. Jetzt geht aber erst einmal gar nichts mehr. Die Gerichtsentscheidung kommt einem Betriebsstoppp gleich. Hintergrund der Auseinandersetzung ist die Ausweitung der Renntage von früher zwölf auf jetzt maximal 52 Tage. Allerdings hatte der ACN in der politischen Diskussion in Buxtehude versichert, diese maximale Zahl nicht nutzen zu wollen.
Der ACN hat nun die Möglichkeit, binnen zwei Wochen vor dem Oberverwaltugnsgericht (OVG) Lüneburg Widerspruch einzulegen und zwei weitere Wochen,um den Widerspruch zu bdegründen. Folgen die Lüneburger Richter aber dem BUND, so wären alle Rennen in diesem Jahr unmöglich.
Eine Rückkehr zur alten Betriebsgenehmigung mit zwölf Renntagen ist nach Ansicht des Stader Gerichts nicht möglich. Und: Das Gericht übt deutliche Kritik am Landkreis und der Stadt Buxtehude. Dass es keine Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Erteilung der Betriebserlaubnis gegeben habe, sei allein schon ausreichend, um sie auszusetzen, so Dr. Stefnaie Grünewald, Anwältin des BUND. Was nun ACN?
Lesen Sie mehr am kommenden Mittwoch im WOCHENBLATT
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.