Landrat Kai Seefried will Entscheidung akzeptieren
A26 Zubringer Buxtehude: Urteil Ende 2023?
Die A26 wird im Frühjahr bis Neu Wulmstorf/Rübke für den Verkehr freigegeben werden. Die Autos und Laster fahren dann aber an Buxtehude vorbei. Die Auf- und Abfahrt ist zwar fertig, doch um den Zubringer wird seit Jahren gestritten - auch juristisch. Der Landkreis Stade und seine Prozessbevollmächtigten haben jetzt erfahren, dass das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg wahrscheinlich in der zweiten Jahreshälfte 2023 mündlich verhandeln wird. Ein Urteil wäre dann Ende des Jahres möglich. Stades Landrat Kai Seefried betont, dass er dieses Urteil auch dann akzeptiert, wenn es die Ausbaupläne des Landkreises beenden sollte.
Hintergrund des Streits vor dem OVG: Der Landkreis ist Bauherr und Planer des Buxtehuder Autobahnzubringers. Der Stader Plan sieht die Rübker Straße (K40) als Zubringer vor. Dagegen wehrt sich die Bürgerinitiative (BI) Rübker Straße. Vor dem Verwaltungsgericht Stade hatte die BI im November 2019 Recht bekommen. Das Gericht kassierte den B-Plan und stufte ihn als rechtswidrig ein. Der Landkreis hatte gegen dieses Urteil Beschwerde eingelegt und eine Verhandlung in der nächsthöheren Instanz, also vor dem OVG, erreicht.
Können die Planungsfehler behoben werden?
Seit Anfang 2021 liegt das Verfahren ohne einen Verhandlungstermin in Lüneburg.
Im Sommer 2023, das hat die Kreisverwaltung jetzt erfahren, soll der Vorsitz des zuständigen Senats nach einer längeren Abwesenheitsphase wieder besetzt sein. Dann kann endlich über den Zubringer verhandelt werden.
Kernfrage in Lüneburg: Können die Planungsfehler, die von den Stader Richtern gerügt wurden, nachträglich geheilt werden? In der Zulassung zur Berufung hatten das die OVG-Richter bejaht. Wobei das kein Hinweis auf ein mögliches Urteil ist. Die Stader Richter hatten den Landkreis-Planern unter anderem Abwägungsfehler vorgeworfen. Der schützenswerte Wachtelkönig könne nicht per se Vorrang vor den Schutzinteressen der Menschen an der Rübker Straße haben. Am Wachtelkönig sind aber bislang alle Versuche gescheitert, eine Alternative zur K40 zu planen. Wobei das Areal, das bei einer Umgehung als A26-Zubringer dem Wachtelkönig verloren ginge, im Vergleich zum Flächenverbrauch für die Autobahn sehr gering ausfällt. Auch das hatten die Stader Richter thematisiert.
Dann wäre der K40-Ausbau Geschichte
Weil die Rübker Straße mittlerweile ein Politikum mit hohem Konfliktpotenzial ist, hatte Landrat Kai Seefried im Wahlkampf für den Chefposten im Stader Kreishaus 2021 versichert, dass er das Lüneburger Urteil akzeptieren werde. Und zwar auch dann, wenn die OVG-Richter die K40-Pläne wie ihre Stader Kollegen ablehnen. "Sollte auch das Oberverwaltungsgericht die Einschätzung der ersten Instanz bestätigen und uns eine klare Botschaft geben, dass die Planung zur Rübker Straße nicht umsetzbar ist, werde ich das Urteil natürlich akzeptieren“, erklärt Seefried gegenüber dem Wochenblatt. Dann werde es keinen Ausbau der Rübker Straße zum Autobahnzubringer geben.
Die BI sieht das anders. Deren Sprecher Ulrich Felgentreu betont, dass die BI bei einem Urteil für den K40-Ausbau zumindest den Gang zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig prüfen werde. Was ihn und seine Mitstreiterinnen und Mitstreiter vor einer mündlichen Verhandlung optimistisch stimmt: "Letztendlich wird die Abfahrt nicht benötigt." Wenn der A26-Verkehr bis Neu Wulmstorf/Rübke fließt, gebe es mit dieser Abfahrt sowie der zwischen Jork und Dammhausen zwei Buxtehuder Zubringer. Aus Sicht der BI ist das ausreichend. Buxtehude braucht keine Abfahrt und damit auch keinen Zubringer. Diese Position stößt bei einer politischen Mehrheit in der Estestadt aber auf Widerspruch. Die Hansestadt braucht eine Abfahrt und einen Zubringer jenseits der K40.
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.