15 Minuten Zeit für eine Stellungnahme
Buxtehuder Verwaltungsexperte kritisiert zu kurze Fristen
tk. Buxtehude. Wenn es während der Corona-Pandemie um Auflagen oder auch Lockerungen geht, haben die Städte und Gemeinden die Möglichkeit, zu den geplanten Maßnahmen eine Stellungnahme abzugeben. Das ist gut und richtig, denn vor Ort müsse umgesetzt werden, was in Hannover geplant werde, sagt Ralf Dessel. Der Jurist gehört zum Führungsteam der Buxtehuder Stadtverwaltung. Problem bei der Beteiligung: Die Fristen, um sich zu äußern, seien meist sehr eng. Was Ralf Dessel jetzt erlebt hat, macht den erfahrenen Verwaltungsexperten wütend: "Ich hatte genau 15 Minuten Zeit, um über die Handytastatur eine Stellungnahme zu schreiben." Es ging dabei um Lockerungen, etwa bei der Versammlungsfreiheit. Kernbotschaft Richtung Hannover: "So geht das nicht!"
"Ein Tag würde reichen"
Dass es zu Beginn der Pandemie oft sehr schnell gehen musste und die Beteiligung der Städte und Gemeinden nicht so umfangreich war wie bei normalen Gesetzgebungsverfahren, sei vollkommen verständlich, so Dessel. Dass auch jetzt nicht Wochen ins Land gehen dürften, sei ebenso richtig. "Ein Tag würde reichen", sagt der Jurist.
Der aktuelle Fall: Am 13. Mai sei vom Land über die Polizeidirektionen die Bitte um Stellungnahme bei der Stadt eingetroffen. "Nach Eingang der Mail wären genau 49 Minuten Zeit für die Antwort gewesen", sagt Ralf Dessel. Weil aber nicht ständig ein Mitarbeiter rund um die Uhr den Maileingang überwacht, blieben ihm nur die 15 Minuten. "Das ist der Gipfel", kritisiert der Fachbereichsleiter.
Wichtige Themen brauchen mehr Zeit
Dabei sei es um wichtige Themen gegangen. Bisher lagen Auflagen zur Versammlungsfreiheit, etwa bei Mini-Demos wie dem Treffen der Buxtehuder Mahnwache für den Atomausstieg, beim Landkreis als Infektionsschutzbehörde. Die Verantwortung solle jetzt wieder zu den Städten zurück. Das sei laut Dessel wenig sinnvoll, denn nur die Infektionsschutzstäbe auf Kreisebene hätten einen exakten Überblick, ob und wenn ja wo sich neue Corona-Hotspots entwickelt haben. "Wenn sich rund um den Buxtehuder Petri-Platz drei Familien in Corona-Quarantäne befinden, dann erfahren wir das in der Regel nicht und die Genehmigung einer Versammlung dort würde keinen Sinn ergeben", so Dessel.
Extrem kurze Fristen führen Beteiligung ad absurdum
Von den inhaltlichen Bedenken abgesehen, geht es ihm um die Grundsatzfrage: Wenn die Kommunen beteiligt werden sollen und müssen, wie soll das laufen, damit es funktioniert? So wie jüngst aus seiner Sicht bestimmt nicht. Es könnte in diesem Fall sogar so sein, dass die Art und Weise Folgen hat. Denn: Die Beteiligung der Kommunen läuft in der Regel - wie bei allen Gesetzgebungsverfahren - über den Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund (NSGB). Dieses Mal aber über die Polizei. Der NSGB sei "not amused" gewesen, als er erfahren habe, dass er außen vor blieb. Und - das hat für den Juristen noch weitaus mehr Gewicht - es gibt für ihn und andere Rechtsexperten durchaus Zweifel daran, ob Beteiligung, die sich durch extrem kurze Fristen ad absurdum führt, überhaupt rechtskonforme Erlasse zulässt.
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