Kirchenvorstandswahl
94 Kandidaten im Kirchenkreis Buxtehude
(nw). In diesen Tagen bekommen die evangelischen Kirchenmitglieder ab 14 Jahren Post von ihrer Kirchengemeinde. Denn bis zum 10. März 2024 ist Kirchenvorstandswahl. Mit der Teilnahme an der Wahl können Menschen in ihrer Gemeinde das kirchliche Leben vor Ort mitbestimmen.
Zum ersten Mal bekommen alle Wahlberechtigten in allen Kirchengemeinden der Landeskirche die kompletten Wahlunterlagen nach Hause geschickt und können bequem vom Sofa aus ihre Stimmen abgeben.
94 Kandidaten und Kandidatinnen im Kirchenkreis Buxtehude
Engagierte Menschen haben sich auch in und um Buxtehude bereit erklärt, für den Kirchenvorstand in ihrer Gemeinde zu kandidieren. Von Mulsum im Nordwesten bis zu den beiden Gemeinden in der Estestadt im Südosten haben sich insgesamt 94 Kandidatinnen und Kandidaten in den elf Kirchengemeinden des Ev.-luth. Kirchenkreises Buxtehude aufstellen lassen, um aktiv das Geschehen in ihrer Kirchengemeinde mitzugestalten. In St. Paulus, einer der mitgliederstärksten Gemeinden des Kirchenkreises, kandidieren 13 Personen, in Bliedersdorf, der kleinsten KG kandidieren drei.
In einem Gespräch erläutert Dietmar Dunst (63) aus Harsefeld, dass er vor Jahren als Taufvater die Aktivitäten der Harsefelder Kirchengemeinde als einladend und zugewandt wahrgenommen hat. Schon 2000 engagierte er sich eine Wahlperiode lang im Kirchenvorstand als Berufener. Seit 2018 ist er wieder dabei. Er freut sich darüber, wie sich in seiner Gemeinde die unterschiedlichen Begabungen ergänzen.
Seit diesem Jahr ist das Wahlalter auf mindestens 14 Jahre und das Alter der frühestmöglichen Kandidatur auf 16 Jahre herabgesetzt. In St. Petri ist z. B. die 16-jährige Schülerin Mia Strotmann dabei, in Harsefeld kandidieren die 18-jährigen Auszubildenden Nina Elaine Meier (Azubi Ergothearpie) und Finn Reinkemeier (Azubi Forstwirt).
Die 16-jährige Mia Strotmann engagiert sich bereits seit rund zwei Jahren in der Ev. Jugend in St. Petri Buxtehude. Auf eine eigene Kandidatur ist sie zugegangen, nachdem das Thema in der Jugendvollversammlung ausführlich besprochen wurde. In einer Videobotschaft erklärt sie: „Es kommt noch nicht so richtig an, wie cool Kirche sein kann.“ Und: „Man könnte richtig coole Projekte starten, wo Alt und Jung gemeinsam was machen. Ich hab´ auf jeden Fall ganz viele Ideen.“
Online wählen oder per Briefwahl: Komfortabel von zu Hause aus
Entweder per Onlinewahl oder per Briefwahl können die Wahlberechtigten komfortabel von zu Hause aus wählen. Alle Informationen dazu kommen in diesen Tagen mit den Wahlunterlagen per Post. In den Unterlagen stellen sich auch die Kandidierenden vor. Erstmals ist eine Kumulation von bis zu drei Stimmen pro Kandidat bzw. Kandidatin möglich.
Wer online wählen möchte, gelangt per QR-Code oder Eingabe der Internet-Adresse und mit den persönlichen Zugangsdaten auf dem Wahlausweis zum Online-Wahlzettel. Achtung: Die Online-Wahl muss bis zum 3. März 2024 erfolgen.
Wer lieber per Briefwahl wählt, kreuzt auf dem Stimmzettel an und bringt den Wahlbrief portofrei zur Post oder direkt zur Kirchengemeinde vor Ort. Hier gilt: Bis zum 10.03.2024 muss der Stimmzettel vor der Auszählung bei der jeweiligen Kirchengemeinde eingegangen sein. Die Auszählung erfolgt öffentlich.
Die Kirchengemeinden konnten entscheiden, ob sie zusätzlich noch eine Wahl im Wahllokal anbieten. Dazu finden sich Informationen auf den Wahlunterlagen, auf der Homepage der eigenen Kirchengemeinde oder im Gemeindebrief.
Wahlunterlagen bekommen alle Gemeindemitglieder ab 14 Jahren, die der Kirchengemeinde am Wahltag mindestens seit drei Monaten angehören. Dieser Stichtag war erforderlich, weil für alle rund 2 Mio. Wahlberechtigten in der Landeskirche personalisierte Wahlunterlagen mit 1.400 verschiedenen Stimmzetteln erstellt, gedruckt und verschickt werden. Das braucht einen gewissen zeitlichen Vorlauf.
Daten sind vom Stichtag 10. Dezember 2023
Die Daten sind auf dem Stand des Stichtages 10. Dezember 2023 „eingefroren“. Nach diesem Datum begann der Druck. Wenn wahlberechtigte Gemeindemitglieder nach diesem Zeitpunkt versterben oder umziehen, bekommen sie noch Wahlunterlagen. Das ist an sich nichts Ungewöhnliches und hat rein technische Gründe.
Trotzdem könnten Angehörige irritiert sein, wenn „ihre Kirche“ Wahlunterlagen an kürzlich verstorbene Menschen verschickt, die kirchlich bestattet wurden.
Leider gibt es aber seit dem 10. Dezember 2023 aus den genannten Gründen keine Möglichkeit, einen Versand der Wahlunterlagen an danach Verstorbene auszuschließen. Die Wahlvorstände bitten herzlich um Verständnis.
Selbstverständlich stehen die Pastorin oder der Pastor der einzelnen Gemeinden für ein Gespräch zur Verfügung.
Informationen auch auf Kirche mit mir – Wahl 2024 – Kirchenvorstandswahl 2024
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