Handwerkskammer warnt vor einer zweiter Gewerbesteuer?
Das Handwerk schlägt Alarm: Drohende Mehrbelastungen durch Fremdenverkehrsbeiträge.
(mum). Das Handwerk ist alarmiert. Geht es nach dem Willen der Landesregierung, sollen künftig deutlich mehr Kommunen als bisher die Möglichkeit haben, von den örtlichen Unternehmen Fremdenverkehrsbeiträge zu erheben. „Eine Änderung im Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz wird dazu führen, dass sich viele Kommunen eine neue zusätzliche Einnahmequelle erschließen werden“, warnt Norbert Bünten, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade. Auch auf Handwerksbetriebe und andere Unternehmen aus Lüneburg und Stade sowie den touristischen Regionen Lüneburger Heide und Altes Land würden spürbare finanzielle und bürokratische Mehrbelastungen zukommen.
Schon heute könnten Kommunen laut Bünten einen Fremdenverkehrsbeitrag erheben. Diese Möglichkeit beschränke sich allerdings auf staatlich anerkannte Kur-, Erholungs- oder Küstenbadeorte. Durch die Gesetzesänderung wolle das Land künftig allen touristisch geprägten Kommunen erlauben, zur Förderung des Tourismus Fremdenverkehrsbeiträge von der örtlichen Wirtschaft zu erheben.
„Touristisch geprägt sind viele Städte und Gemeinden in Niedersachsen“, so Bünten. Man müsse kein Prophet sein, um die weitere Entwicklung vorauszusagen: „Natürlich werden andere Kommunen über kurz oder lang einen Fremdenverkehrsbeitrag einführen.“
Laut Bünten zeige die bisherige Praxis von Städten wie Braunlage als anerkanntem Kurort, Cuxhaven als anerkanntem Nordseeheilbad oder Soltau als anerkanntem Erholungsort, dass die Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrages sehr weitreichend sei. Herangezogen würden alle Unternehmen, bei denen mittelbar oder unmittelbar ein Vorteil durch den Tourismus vermutet wird. „Damit sind auch Handwerksbetriebe in erheblichem Maße betroffen. Bäckereien, Fleischereien und Friseurbetriebe, aber zum Beispiel auch Kfz- oder Baubetriebe müssen den Fremdenverkehrsbeitrag zahlen.“
Anstatt das Kommunalabgabengesetz zu ändern, sollte sich die Landesregierung nach Ansicht der Handwerkskammer vielmehr für eine längst überfällige Korrektur der Gewerbesteuer einsetzen. „Es ist noch immer so, dass ein Friseurbetrieb im Erdgeschoss eines Hauses Gewerbesteuer zahlen muss, während der Freiberufler in der Etage darüber befreit ist“, gibt der Hauptgeschäftsführer der Kammer zu bedenken.
Redakteur:Sascha Mummenhoff aus Jesteburg |
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