Keine Anklage gegen Ex-Wehrmachtssoldaten

Diese Tafel brachten Antifaschisten am Harsefelder Bahnhof an. Das Schild wurde von der Gemeinde umgehend entfernt
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jd. Harsefeld. Anders als im Fall Gröning muss Alfred L. individuelle Straftat nachgewiesen werden. Während sich der ehemalige SS-Mann Oskar Gröning in Lüneburg wegen 300.000-facher Beihilfe zum Mord vor Gericht verantworten muss, ist der Fall eines anderen mutmaßlichen NS-Täters aus der Region endgültig ad acta gelegt: Im Februar stellte die Zentralstelle für NS-Massenverbrechen das Ermittlungsverfahren gegen den Ex-Wehrmachtsangehörigen Alfred. L. (90) aus Ohrensen ein. Laut Oberstaatsanwalt Alfred Brendel gibt es keinen hinreichenden Tatverdacht für eine Anklageerhebung. Anders als in Italien, wo er in Abwesenheit zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, wird L. in Deutschland nicht der Prozess gemacht.
"Im Unterschied zu Gröning muss L. eine individuelle Tatbeteiligung nachgewiesen werden", erläutert Brendel: SS-Leute, die in einem Vernichtungslager eingesetzt worden sind, seien Teil der Nazi-Tötungsmaschinerie gewesen und hätten so zumindest indirekt an den Massenmorden mitgewirkt. "Der ausschließliche Zweck dieser Lager habe in der Tötung von Menschen bestanden", so Brendel. Wer da - egal, in welcher Funktion - mitgemacht habe, könne auch ohne den Beweis für einzelne Taten verurteilt werden.
Das ist laut Brendel im Fall L. aber nicht möglich: "Wir können L. nicht nachweisen, dass er an den Massakern an der Zivilbevölkerung, die die Wehrmachtsdivision 'Hermann Göring' 1944 in Norditalien verübt hat, aktiv beteiligt war." Die Erschießung von wehrlosen Frauen und Kindern sei zwar als Mord zu werten, doch es gebe keinerlei Beweise oder Zeugen für L.s Mittäterschaft. Dass seine Einheit zur Bekämpfung von Partisanen eingesetzt worden sei, rechtfertige keine Mordanklage. Um L. zumindest der Beihilfe zum Mord anzuklagen, hätte er beispielsweise Waffen nachladen, spätere Opfer bewachen oder die Schauplätze der Massaker absperren müssen, so Brendel. Er ist der Ansicht, das Ls. Verurteilung in Italien auf falschen Schlussfolgerungen aus einem abgehörten Telefonat beruhe: "In diesem Gespräch äußerten sich Dritte über Ls. angebliche Mitwirkung an einem Massaker. Diese Aussagen wurden von den italienischen Kollegen fehlinterpretiert."

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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