Auf die Straße mit dem Fahrrad: Harsefelder Grünen stemmen sich gegen kombinierten Rad- und Gehweg
jd. Harsefeld. In großen Universitätsstädten wie Münster oder Göttingen, in denen die vielen radelnden Studenten das Straßenbild prägen, sind sie nicht mehr wegzudenken: die sogenannten Schutzstreifen, die Radfahrer davor bewahren sollen, auf der Motorhaube eines rücksichtslosen Autofahrers zu landen. Ist kein Drahtesel unterwegs, darf der Schutzstreifen von den Autos flott befahren werden, ansonsten müssen die Fahrzeuglenker brav hinter den Radlern "herzockeln", bis sich eine Überholmöglichkeit ergibt. Ein solchen Schutzstreifen wünschen sich die Harsefelder Grünen auch für eine der meistbefahrenen Straßen in ihrem Ort: Nach dem Willen der Grünen sollen die Radler in der Herrenstraße, auf der viel Durchgangsverkehr Richtung Stade rauscht, die Fahrbahn nutzen.
Es ist nicht der erste Vorstoß der Grünen beim Thema Radfahren in der Herrenstraße. Doch es ist vermutlich die letzte Chance, hier etwas zu erreichen: Im kommenden Jahr soll die Harsefelder Hauptverkehrsader komplett saniert werden - unter der Regie der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, da es sich um eine Landesstraße handelt. Die Gemeinde sollte aber letztlich entscheiden, was künftig für Radfahrer und Fußgänger angeboten wird. Mit großer Mehrheit votierte der alte Rat des Fleckens Harsefeld vor rund einem Jahr für die Schaffung eines kombinierten Rad- und Gehweges beiderseits der Herrenstraße.
Die Grünen haben nun den Antrag gestellt, diesen Beschluss aufzuheben. Nach ihrer Ansicht ist er unter Voraussetzungen gefasst worden, die so nicht zutreffen: So bezeichnet der grüne Ratsherr Ralf Poppe die Aussage der Verwaltung, die Schaffung eines Schutzstreifens sei wegen des zu geringen Verkehrsaufkommens nicht konform mit den Straßenbau-Richtlinien, als "falsche Tatsachenbehauptung". Das könne als Pflichtverletzung gewertet werden und Anlass für eine Dienstaufsichtsbeschwerde sein. Zudem habe es bei den Varianten für die Verkehrsführung der Radfahrer keine Abwägung gegeben, so Poppe.
"Ohne eine fachkundige, vergleichende Analyse" dieser Varianten dürfe der Rat aber keine so wichtige Entscheidung fällen, meint der Grünen-Politiker: Es werde gegen die "schutzwürdigen Interessen der Verkehrsteilnehmer" verstoßen. Als Beispiel nennt Poppe Passanten, die auf dem nach seiner Ansicht zu engen Geh- und Radweg straucheln könnten, wenn sie beim Verlassen eines Hauseinganges unversehens auf einen Radfahrer stoßen.
Poppe appelliert an die Ratsmitglieder, den alten Ausbaubeschluss zu kippen und vor einer erneuten Beschlussfassung Experten zu Rate zu ziehen. Er mahnt zu schnellem Handeln, um das Versäumte nachzuholen. Schließlich sei mit einem baldigen Baubeginn zu rechnen. Es wäre ein Skandal, wenn der Rat jetzt nicht aktiv werden sollte, so Poppe.
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