Niedersächsischer Landtag
Neue Gesetze für die Feuerwehren geplant

Um die Feuerwehren - hier bei einer Übung in Marxen - für die Zukunft gut aufzustellen, sollen mehrere Gesetze geändert werden | Foto: Feuerwehr
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Gleich mehrere Gesetze will der niedersächsische Landtag ändern, um "wichtige Weichenstellungen" für die Zukunft der Feuerwehren in Niedersachsen vorzunehmen. Jetzt dürfen sich erstmal betroffene Verbände äußern.

Im Einzelnen sollen das Brandschutzgesetz, das Kommunalverfassungsgesetz, das Katastrophenschutzgesetz und das Beamtengesetz geändert werden. Die "Strukturkommission 'Niedersachsen stellt sich den Herausforderungen der Zukunft des Brandschutzes'" hatte ermittelt: Es sind Maßnahmen erforderlich, um die Feuerwehren im Katastrophenschutz und besonders die Ausstattung der Kreisfeuerwehrbereitschaften zu verbessern. Denn es gibt immer mehr überörtliche Einsätze.

Deshalb schlägt die Kommission vor, mehr Geld in den überörtlichen Brandschutz zu investieren. Das Geld soll vor allem für zusätzliche Löschgruppenfahrzeuge für den Katstrophenschutz verwendet werden, die vom Land zentral mit einheitlicher Ausstattung gekauft werden und an die Kreisfeuerwehrbereitschaften gehen sollen. Die Gemeinden sollen die Fahrzeuge für den örtlichen Brandschutz mit nutzen können. Durch den zentralen Einkauf durch das Land könnte Geld gespart werden.

Außerdem sollten Betreuer von Kinder- und Jugendfeuerwehren in Zukunft für Zeltlager und Freizeitmaßnahmen von der Arbeit freigestellt werden. Damit soll deren ehrenamtliche Tätigkeit gestärkt werden, um weiterhin ausreichend Nachwuchs für die Feuerwehren zu gewinnen.

Das Lehrgangsangebot des Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) - der zentralen Aus- und Fortbildungseinrichtung für die Feuerwehr - soll zukünftig stärker digitalisiert werden: Es soll mehr digitale Lerninhalte geben und die Lehrgangsverwaltung soll vernetzt werden.

Der Gesetzesentwurf enthält noch mehr Änderungsvorschläge: Das Land könnte zukünftig verpflichtend eine Feuerwehrbedarfsplanung aufstellen. Auf Grundlage dieser Planung sollen dann zentrale Landeseinheiten aufgestellt werden, die nicht auf Ortsebene vorgehalten und von den Kommunen finanziert werden müssten. Dieses Modell könnte beispielsweise bei der Brandbekämpfung aus der Luft oder der Vegetationsbrandbekämpfung eingesetzt werden.

Der Gesetzentwurf zielt auch darauf ab, einen Brandschutzbeirat einzurichten, der das Land beispielsweise bei der Ausrichtung der zentralen Aus- und Fortbildungseinrichtung berät. Volljährige Schüler sollen für Aus- und Fortbildungen vom Unterricht freigestellt und auch die Anwesenheitspflicht für Studenten klargestellt werden. Für die in den Feuerwehren geführten Kassen der Mitglieder, die sogenannten "Kameradschaftskassen“, werden rechtliche Grundlagen vorgeschlagen.

Niedersachsens Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens (SPD), findet den Gesetzentwurf "zeitgemäß und zukunftsfest". Die Förderung des Ehrenamtes durch die Freistellung von Betreuern für Freizeitmaßnahmen von Kinder- und Jugendfeuerwehren sei ihr ein besonderes Anliegen.

Redakteur:

Gabriele Poepleu aus Jesteburg

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