Das ändert sich alles in diesem Jahr
Kindergeld, Rente und Hartz IV steigen / Telefonieren ins Ausland wird günstiger / Pfandflaschen müssen genauer gekennzeichnet werden.
(mum). Das sind doch mal gute Nachrichten: Unterm Strich bringt das Jahr 2019 für (fast) alle mehr Geld. Aber nicht nur höherer Mindestlohn, mehr beim Kindergeld und bei Hartz IV oder Rentenerhöhungen werden im neuen Jahr ein Plus in die Kassen spülen. "2019 kommt vielmehr ein ganzes Karussell geldwerter Vorteile in Gang", erklärt die Verbraucherzentrale NRW.
Rente
Gute Nachrichten für die etwa 21 Millionen Rentner in Deutschland: Ab dem 1. Juli 2019 sollen die Renten im Westen um 3,18 und im Osten um 3,91 Prozent steigen. So steht es im Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2018 der Bundesregierung. Die Anpassung gilt für alle Altersrenten, für Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten, für gesetzliche Unfallrenten sowie für die Renten der Landwirte aus der landwirtschaftlichen Rentenkasse.
Eine monatliche Rente von 1.000 Euro, die nur auf Westbeiträgen beruht, würde sich nach den aktuellen Zahlen um 31,80 Euro erhöhen, eine gleich hohe Rente mit Ostbeiträgen um 39,10 Euro. Der sogenannte "Eckrentner" mit 45 Jahren Beitragszeit würde monatlich rund 45 Euro mehr an Rente bekommen.
Die Erziehungszeit aller Mütter und Väter, die vor 1992 geborene Kinder erzogen haben, werden um weitere sechs Monate pro Kind auf insgesamt zweieinhalb Jahre verlängert.
Sozialhilfe
Wer Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bezieht, bekommt im neuen Jahr mehr Geld: Ab 1. Januar 2019 erhalten Alleinstehende monatlich acht Euro mehr - 424 Euro statt bislang 416 Euro. Außerdem ändert sich die Höhe der Grundsicherung für die sechs Regelbedarfsstufen.
Sozialversicherung
Gering verdienende Beschäftigte werden bei den Sozialversicherungsbeiträgen stärker entlastet. Die Entlastung bei den Sozialversicherungsbeiträgen auf Arbeitnehmerseite gilt künftig bis zu einem Monatsgehalt von 1.300 Euro (bisher bis 850 Euro). Gleichzeitig stehen diesen niedrigeren Beiträgen keine verringerten Leistungsansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung gegenüber.
Auf dem Weg zur Arbeit
Wer den ab 2019 neu zugelassenen Firmenwagen in der Hybrid- oder Elektroversion auch privat fährt, muss nur noch 0,5 statt 1 Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Mit einem Jobticket kann man ab Januar ohne das Finanzamt auf Bus und Bahn abfahren: Die Kostenersparnis der kostenlosen oder verbilligten Fahrkarte muss nicht mehr versteuert werden. Wer sein Dienstfahrrad auch privat nutzt, muss ab Januar 2019 den Gewinn nicht mehr mit dem Finanzamt teilen.
Gut für Mieter
Vermieter dürfen künftig nach einer Modernisierung nur noch acht Prozent der Renovierungskosten im Jahr auf ihre Mieter umlegen. Bislang waren es elf Prozent. Dazu kommt eine Kappungsgrenze für Renovierungen: Pro Quadratmeter dürfen Vermieter höchstens drei Euro mehr als vorher verlangen.
Telefonieren
Während die Roaminggebühren für das Telefonieren, SMS schreiben und das mobile Surfen im EU-Ausland bereits seit dem 15. Juni 2017 abgeschafft sind, werden für Gespräche aus den Heimatnetzen ins Ausland weiterhin satte Aufschläge verlangt. Die EU wird hierfür voraussichtlich ab 15. Mai 2019 Preisobergrenzen festlegen: Gleich, ob Gespräche vom Handy oder Festnetz in einen anderen EU-Staat geführt werden, darf eine Gesprächsminute maximal 19 Cent kosten. Für SMS innerhalb der EU dürfen dann höchstens 6 Cent pro Textnachricht berechnet werden.
Onlinebanking
Mit einer Transaktionsnummer eine Überweisung oder einen Dauerauftrag am heimischen PC freizugeben - damit wird bis Herbst 2019 Schluss sein. Die per Post verschickten klassischen Papierlisten mit durchnummerierten TANs dürfen nicht mehr eingesetzt werden.
Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab 1. Januar 2019 von derzeit 8,84 Euro auf 9,19 Euro pro Stunde. Und auch die nächste Erhöhung ist schon in Sicht: In einer zweiten Stufe folgt im Jahr 2020 eine Anhebung auf 9,35 Euro.
Bereits seit dem 1. Januar 2018 gilt der gesetzliche Mindestlohn ausnahmslos in allen Branchen. Bis auf wenige Sonderfälle gilt das Lohn-Minimum somit für alle volljährigen Arbeitnehmer in Deutschland, also etwa auch für Rentner, Minijobber oder Saisonarbeiter. Ausnahmen gelten jedoch beispielsweise für Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten, nachdem sie wieder arbeiten. Auch Auszubildende sowie alle, die verpflichtend ein Praktikum oder ein Praktikum unter drei Monaten leisten, haben keinen Anspruch auf den Mindestlohn.
Kindergeld
Eltern können sich ab dem 1. Juli 2019 auf ein Plus beim Kindergeld freuen. Zehn Euro gibt es dann monatlich für jedes Kind mehr. Für das erste Kind sind das dann 204 statt bisher 194 Euro (zweites Kind 204 Euro statt 194 Euro; drittes Kind 210 statt 200 Euro; jedes weitere Kind 235 Euro, statt 225 Euro.
Bereits ab Januar 2019 erhöht sich der Kinderfreibetrag, den Eltern anstelle des Kindergelds erhalten: Von bisher 4.788 Euro auf 4.980 Euro pro Kind (mit Betreuungsfreibetrag sind das statt 7.428 Euro in 2019 dann 7.620 Euro).
Unterhalt
Bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr steigt der Mindestunterhalt auf 354 Euro pro Monat, bei den Sieben- bis Zwölfjährigen sind es 406 Euro. Kinder ab dem 13. Lebensjahr haben Anspruch auf 476 Euro. Der Satz für Volljährige bleibt unverändert. Der Mindestunterhalt gilt für Unterhaltspflichtige mit einem Nettoeinkommen bis zu 1900 Euro monatlich.
Steuererklärung
Bereits am 1. Januar 2017 ist das neue Steuergesetz in Kraft getreten. Mehr Zeit, sich dem Fiskus zu erklären, bringt es aber erst für das Steuerjahr 2018. Wer seine Erklärung für das Jahr 2018 selbst macht, hat 2019 dann bis zum 31. Juli Zeit. Die ab 2019 um zwei Monate verlängerte Frist (bisher war der Stichtag Ende Mai) wird dauerhaft gelten.
Stellt ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein alles für das Finanzamt zusammen, bleiben ebenfalls zwei Monate mehr Zeit. War der letzte Termin für die Erklärung 2017 dann noch der 31. Dezember 2018, kann die Steuererklärung für 2018 nun bis zum 29. Februar 2020 (Schaltjahr) abgegeben werden, wenn ein Berater dabei mitwirkt.
Mit der Steuererklärung für das Jahr 2018 müssen keine Belege eingereicht werden. Allerdings kann der Fiskus die Unterlagen anfordern, zum Beispiel Spendenquittungen oder vereinfachte Nachweise über Zuwendungen. Die Vorlage kann das Finanzamt bis zu einem Jahr nach Bekanntgabe des Bescheids verlangen. Solange müssen sämtliche Belege sorgfältig aufbewahrt werden.
Familienpolitik
Die Teilzeitregelungen werden durch die Einführung der Brückenteilzeit erweitert (weitere Informationen unter www.brückenteilzeit.de). Dadurch wird es für Arbeitnehmer leichter, Familie und Erwerbsleben zu vereinbaren.
Krankenversicherung
Der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung wird ab Jahresbeginn 2019 zu gleichen Teilen von den Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen - Arbeitnehmer müssen künftig nicht mehr den größeren Beitrag leisten. Dadurch werden sie bei einem Einkommen von 3.000 Euro in Zukunft mit monatlich etwa 15 Euro weniger belastet.
Patientensicherheit
Nach der Novellierung des niedersächsischen Krankenhausgesetzes sowie weiterer Gesetze müssen Niedersachsens Krankenhäuser Maßnahmen zur Stärkung des Patientenschutzes ergreifen. So werden an den Kliniken anonyme Fehlermeldesysteme eingeführt. Regelmäßige Konferenzen mit allen beteiligten Berufsgruppen zu Todesfällen und besonders schweren Krankheitsverläufen sind vorgeschrieben, Anhaltspunkten für eine nicht natürliche Todesursache muss konsequent nachgegangen werden.
Organspende
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will bis zum Sommer die Voraussetzungen für die Organspende ändern. Er möchte die sogenannte doppelte Widerspruchslösung einführen. Dies bedeutet, dass einem hirntoten Menschen Organe entnommen werden können, wenn er oder seine Hinterbliebenen sich nicht ausdrücklich dagegen ausgesprochen haben. Bislang ist Organspende nur bei Einwilligung erlaubt.
Gesundheitskarten
Gesundheitskarten der ersten Generation mit der Kennzeichnung "G1" können von Praxen und Krankenhäusern ab Januar 2019 nicht mehr eingelesen werden. Nur Gesundheitskarten mit "G2" und "G2.1" funktionieren weiterhin problemlos.
Versicherungen
Beim Abschluss einer Haftpflicht-, Hausrat- oder Berufsunfähigkeitsversicherung wird ab Januar 2019 ein neues Informationsblatt Pflicht: Versicherer müssen den Kunden darin rechtzeitig vor der Unterschrift auf maximal drei Seiten über die Art der Versicherung, den Umfang der gedeckten Risiken, Prämien und deren Zahlungsweise sowie über Ausschlüsse informieren. Auch sind Laufzeit sowie Anfangs- und Enddatum des Vertrags anzugeben und die Pflichten des Kunden aufzuführen, um Schäden vom Versicherer erstattet zu bekommen.
Whats-App
Ab diesem Jahr können Unternehmen Anzeigen in der beliebten Chat-App Whats-App schalten. Die Werbung erscheint nur im Status-Bereich, nicht in den Chatverläufen. Dabei sollen die Firmen die Möglichkeit haben, ihre Anzeigen gezielt an eine bestimmte Zielgruppe zu schicken. Wann genau es mit der Reklame losgehen wird, ist noch unklar.
Neue Geldscheine
Geldfälschern macht es die Europäische Zentralbank 2019 schwer(er): Die 100- und 200-Euro-Scheine werden ab dem 28. Mai 2019 ausgegeben. Komplett überarbeitet und mit neuen Sicherheitsmerkmalen ausgestattet machen sie die zweite Generation von Euro-Banknoten seit Einführung des gemeinsamen Bargelds 2002 komplett.
Fahrverbote
Im Laufe des Jahres treten mehrere Fahrverbote für alte Diesel in Kraft - bundesweit. Am 1. Januar startete Stuttgart, es folgen Frankfurt (ab 1. Februar), Bonn und Köln (je ab 1. April) sowie Essen und Gelsenkirchen (ab 1. Juli).
Pfandflaschen
Supermärkte und andere Läden müssen an Getränkeregalen künftig gut lesbare Schilder mit den Hinweisen "Mehrweg" und "Einweg" anbringen. Das gilt aber nur für Einweg-Getränke mit Pfandpflicht.
Für Einweg-Verpackungen mit Frucht- und Gemüse-Nektaren mit Kohlensäure - etwa Apfelschorlen aus Nektar - und Mischgetränke mit Molkeanteil von mehr als 50 Prozent werden künftig 25 Cent Pfand fällig.
Redakteur:Sascha Mummenhoff aus Jesteburg |
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