Landkreis misst mit zweierlei Maß
Stefan Zorn soll Biotop zuschütten, weil es 13 Quadratmeter ins Landschaftsschutzgebiet reicht.
(mum). Dr. Stefan Zorn (70) ist fassungslos. „Ja, ich habe einen Fehler gemacht. Aber die Entschlossenheit und Rücksichtslosigkeit, mit der der Landkreis Harburg gegen mich vorgeht, macht mich sprachlos.“ Zorn, der in Hamburg als Internist und Diabetologe eine Praxis unterhält, ist vor 17 Jahren nach Nindorf gezogen (Samtgemeinde Hanstedt). In der kleinen Anwohnerstraße „Im Auetal“ hat Zorn ein 200 Jahre altes Bauernhaus gekauft und liebevoll restauriert. Zu seinem fast 4.000 Quadratmeter großen Grundstück gehört auch ein Landschaftsschutzgebiet, das direkt an das „normale“ Areal grenzt.
„Ich liebe die Natur“, sagt Zorn. Aus diesem Grund sei er in die Heide gezogen. „Ich wollte die Landschaft und die Ruhe genießen.“ Doch vor allem mit der Ruhe ist es seit gut einem Jahr vorbei. Nachdem ein Nachbar Zorn beim Landkreis Harburg denunziert hat, macht ihm die Behörde das Leben schwer.
Stein des Anstoßes ist ein 35 Quadratmeter großer Teich, den Zorn bereits vor sieben Jahren angelegt hat. Das kleine Biotop reicht 13 Quadratmeter in das Landschaftsschutzgebiet. „Dort ist es verboten, Tümpel, Weiher, Teiche oder sonstige Wasserflächen zu beseitigen, zu verändern oder neu anzulegen“, teilte ihm Corinna Hoops vom Amt für Naturschutz und Landschaftspflege mit. Zorn soll nun die entsprechende Fläche zuschütten. „Das bedeutet aber, dass ich den ganzen Teich verfüllen muss“, sagt der Arzt. „Das ist doch Wahnsinn. Hier rasten Eisvögel und Störche. Ich habe Natur geschaffen und soll sie nun wieder vernichten.“
Paradox: In Hollenstedt hat ein Mann verbotenerweise einen fast 800 Quadratmeter großen Teich zugeschüttet. Wie berichtet, fordert der Landkreis hier nicht etwa die Wiederherstellung des Biotops, sondern hilft dabei, die Tat nachträglich zu legalisieren. Offensichtlich misst der Landkreis Harburg mit zweierlei Maß.
„Der Teich muss weg!“
Stefan Zorn ist verzweifelt. „Ich kann und will nicht nachvollziehen, dass der Landkreis von mir erwartet, ein Biotop zuzuschütten.“ Der Internist hat vor sieben Jahren einen 35 Quadratmeter großen Teich auf seinem Grundstück in Nindorf angelegt. „Eine echte Oase für viele Tiere“, sagt der 70-Jährige. „Sogar Eisvögel rasten hier.“ Doch nachdem ein Nachbar Zorn beim Landkreis angezeigt hat, ist es mit der heilen Welt vorbei. Zorn soll den Teich zurückbauen, weil er 13 Quadratmeter in ein Landschaftsschutzgebiet ragt, das ebenfalls Zorn gehört.
Außer dem Teich missfällt dem Landkreis noch ein Sichtschutzzaun aus Efeu, ein gepflasterter Terrassenbereich und eine kleine Steinmauer aus Findlingen. „Ich bin bereit, Zaun, Mauer und Terrasse zurückzubauen. Für den Teich habe ich eine Entschädigungszahlung angeboten“, so Zorn. Ohne Erfolg. Der Landkreis bleibt hart.
Das bestätigt auch Landkreis-Sprecher Johannes Freudewald. Aufgrund der Anzeige des Nachbarn habe man tätig werden müssen. „Es ist unstrittig, dass der Teich ins Landschaftsschutzgebiet reicht. Es handelt sich um ein nicht naturnahes Gewässer und muss daher entfernt werden. Uns sind die Hände gebunden.“
Die Naturschutzverbände Naturschutzbund Deutschland (NABU) und Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) haben mit dem Teich offensichtlich nicht so große Probleme wie der Landkreis. „Ich hatte mir mit dem BUND zusammen die Lage vor Ort angesehen und anschließend ein Gespräch mit der Unteren Naturschutzbehörde geführt“, sagt NABU-Vorsitzende Ulrike Müller. „Wir haben empfohlen, den Teich bestehen zu lassen, wenn Herr Zorn die artfremden Rhododendren aus den Landschaftsschutzflächen entfernt und die Wiese, nur noch einmal im Jahr mäht.“ Müller weiter: Wir bedauern, dass es nicht zu einem Kompromiss kommt, denn der hätte allen Beteiligten nur Vorteile geboten.“
Zudem übt Müller deutliche Kritik an die zuständige Behörde. „Insgesamt finden wir den Aufwand, den die Untere Naturschutzbehörde in solchen vergleichsweise kleinen Fällen betreibt bedauerlich, wenn man bedenkt, dass der Landkreis Harburg mangels Personal bei wichtigen EU-Vorgaben im Naturschutz viele Jahre hinter den gesetzlichen Vorgaben zurückliegt.“
„Wir setzen uns an einen Tisch“
Gut zwei Wochen dauerten die Recherchen für diesen Bericht. Mindestens drei Telefonate mit dem Landkreis waren darunter. Am Freitagnachmittag ließ Landkreis-Sprecher Johannes Freudewald keinen Zweifel daran, dass der Teich weg muss. Am Montagnachmittag dann die Rolle rückwärts. „Wir werden uns mit Herrn Zorn und den Umweltverbänden nochmals an einen Tisch setzen“, so Freudewalds Stellvertreter Bernhard Frosdorfer. „Wenn der Teich naturnah gestaltet wird, dann muss er nicht verkleinert werden.“
Auf ein Wort
Das Fingerspitzengefühl fehlt
Warum denn nicht gleich so? Offensichtlich bedarf es beim Landkreis Harburg eines Denkanstoßes des WOCHENBLATT, um zu einem bürgerfreundlichen Ergebnis zu kommen. Dennoch: Es ist schlimm genug, dass der Landkreis überhaupt ermittelt, weil ein Denunziant seinem Nachbarn keinen Teich gönnt. Juristisch mag die Behörde richtig gelegen haben, aber die Entscheidung, den Teich zu zuschütten, wäre nicht im Sinne des Naturschutzes gewesen. Die ganze Angelegenheit hat einen faden Beigeschmack.
Ohne Einmischung des WOCHENBLATT hätte der Landkreis mit zweierlei Maß gemessen. In Hollenstedt wird ein riesiges Biotop - fast ohne Konsequenzen - zugeschüttet. Dem Umweltsünder droht maximal eine kleine Geldstrafe - hat dafür aber gewinnbringendes Bauland geschaffen. In Nindorf aber soll der, der ein Biotop angelegt hat, bestraft werden.
Ich hoffe, Landrat Rainer Rempe als Chef der Kreisverwaltung, vermittelt seinen Mitarbeitern, dass Fingerspitzengefühl und Paragraphen durchaus harmonieren können.
Sascha Mummenhoff
Redakteur:Sascha Mummenhoff aus Jesteburg |
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