Nach polizeilichen Kontrollen
Landvolk mit Einsicht - aber auch Kritik
Lose Schrauben, durchgerostete Fahrzeugrahmen, kaputte Reifen und Lichter - die Ausbeute der Kontrollen der Polizeidirektion Lüneburg unter anderem auch in den Landkreisen Harburg und Stade Anfang des Monats war groß (das WOCHENBLATT berichtete). Das Ergebnis war schockierend, denn 92 Prozent der überprüften land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeuge fielen durch. Konkret hieß das: 47 der 51 Landmaschinen wiesen Mängel auf, 20 Fahrzeugführern untersagten die Beamten sogar die Weiterfahrt mit den mangelhaften Maschinen.
Im Zuge dessen wurde mancherorts Kritik laut, denn kaum eine andere Branche wird so stark subventioniert wie die Landwirtschaft. Es stellt sich unter anderem die Frage, ob das Geld auch in die Instandhaltung der Landmaschinen fließen sollte. Das WOCHENBLATT hat das Landvolk zur Situation befragt.
"Ich empfinde die hohe Durchfallquote als erschreckend", sagt Wilhelm Neven, 1. Vorsitzender des Landvolk-Kreisverbandes Lüneburger Heide. "Besonders, da es den öffentlichen Raum betrifft." Das Thema sei bereits in der Vergangenheit besprochen worden und werde auch im Rahmen der nächsten Zusammenkunft aufs Tableau gebracht. Die Verantwortung liege bei jedem Fahrzeugführer selber - ob nun Schlepper, Traktor oder Pkw. Die Fahrtauglichkeit müsse natürlich gewährleistet sein, schließlich wolle niemand, dass etwas passiert. Dennoch, so Neven, wolle er nicht mit erhobenem Zeigefinger dastehen. "Ich fühle mich mit meiner Berufsgruppe auch in die Ecke gestellt", sagt Wilhelm Neven. Er habe deshalb schon einen Gesprächstermin mit der Polizei vereinbart.
Die Subventionen beschreibt Neven eher als "Ausgleichszahlungen", die nicht für Fahrzeuge gedacht seien - die beiden Themen sollten demnach nicht in "einen Topf" geworfen, sondern getrennt betrachtet werden. Letztlich wünsche Wilhelm Neven sich, ohne die Verstöße seiner Kollegen in Schutz zu nehmen, mehr gegenseitige Rücksicht und Verständnis - auch im Straßenverkehr.
Ist die Quote überhaupt repräsentativ?
Gegenseitige Rücksichtnahme und ein vorausschauendes Fahren aller Verkehrsteilnehmer wünscht sich auch Christoph Wilkens, Geschäftsführer des Kreisbauernverbandes Stade. "Grundsätzlich gilt die Straßenverkehrsordnung für alle Verkehrsteilnehmer. Das beinhaltet selbstverständlich auch die land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeuge, welche insbesondere während der Erntezeit häufig auf den Straßen anzutreffen sind", sagt er auf WOCHENBLATT-Anfrage. Er appelliert zugleich an die Eigenverantwortlichkeit eines jeden Verkehrsteilnehmers, sein Fahrzeug verkehrstauglich und sicher zu halten.
Die Kontrollen der Polizeidirektion Lüneburg schätzt er zugleich nicht als repräsentativ für den Landkreis ein. "Dass im Landkreis Stade an allen neun kontrollierten landwirtschaftlichen Fahrzeugen Mängel festgestellt wurden, zeigt zunächst, dass die Polizei ein gutes Auge dafür hat, welche Fahrzeuge es zu kontrollieren gilt und welche Fahrzeuge beanstandungslos fortfahren können", so Wilkens. "Dabei steht es außer Frage, dass die festgestellten Mängel zu beheben sind und ein Verkehrsrisiko darstellen können, jedoch wird die Aussage 'Kaum ein Fahrzeug im Kreis Stade ohne Mängel' der tatsächlichen Situation im Landkreis nicht gerecht“, sagt Christoph Wilkens abschließend.
TÜV bei Landmaschinen: Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung
Zugmaschinen, Traktoren und selbstfahrende Maschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 40 km/h müssen alle 24 Monate zur Hauptuntersuchung (HU). Bei über 40 km/h hängt die HU von der zulässigen Gesamtmasse ab: Bis 3,5 Tonnen alle 24 Monate, darüber hinaus alle zwölf Monate. Fahrzeuge über 7,5 Tonnen benötigen zusätzlich zur HU alle sechs Monate eine Sicherheitsprüfung (SP). Anhänger, die mit über 40 km/h gezogen werden, müssen bei einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen ebenfalls alle zwölf Monate zur HU und ab zehn Tonnen alle sechs Monate zur SP. Zugmaschinen, Traktoren und selbstfahrende Maschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 40 km/h müssen alle 24 Monate zur Hauptuntersuchung (HU). Bei über 40 km/h hängt die HU von der zulässigen Gesamtmasse ab: bis 3,5 Tonnen alle 24 Monate, darüber hinaus alle zwölf Monate. Fahrzeuge über 7,5 Tonnen benötigen zusätzlich zur HU alle sechs Monate eine Sicherheitsprüfung (SP). Anhänger, die mit über 40 km/h gezogen werden, müssen bei einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen ebenfalls alle zwölf Monate zur HU und ab zehn Tonnen alle sechs Monate zur SP.
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