Landkreis Harburg: Sonderregel für Arbeitslose
"Gelber Schein" weiter nötig
Arbeitnehmer müssen laut Gesetz ab 1. Januar keine schriftliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB), auch bekannt als "gelber Schein", mehr beim Arbeitgeber vorlegen, sondern müssen sich nur noch krankmelden. Denn Arbeitgeber sind dann verpflichtet, diese Daten ihrer gesetzlich versicherten Mitarbeiter elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen.
Achtung: Das gilt nicht für Kunden der Arbeitsagenturen und Jobcenter. Darauf weisen die Agentur für Arbeit Lüneburg-Uelzen sowie die Jobcenter der Landkreise Harburg, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg und Uelzen hin. Sie müssen ihren Arzt weiterhin nach einem "gelben Schein" fragen und diesen bei den Agenturen und Jobcentern abgeben. Denn diese Institutionen sind erst ab 1. Januar 2024 berechtigt, die Daten elektronisch abzurufen. Die AUB kann aber digital, zum Beispiel über die Homepages übermittelt werden.
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