Ab 2026 soll Schulträgermodell gelten
Systemwechsel bei Kita-Finanzierung angestrebt
Der Landkreis Harburg und die Kommunen wollen einen Systemwechsel bei der Kita-Finanzierung vornehmen: Künftig soll das sogenannte Schulträgermodell gelten, um die Finanzierung der Kindertagesstätten sicherzustellen. Darauf haben sich die Kreisverwaltung und die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister nach intensiven Gesprächen verständigt. Die letzten Details haben die Hauptverwaltungsbeamten bei ihrer Sitzung am Dienstag besprochen, der Vertragsentwurf steht. Nun ist
die Politik am Zug: Möglichst zeitnah sollen der Kreistag und auch die Räte über die neue Vereinbarung entscheiden. Der Kreistag beschäftigt sich am 17. Dezember mit dem Thema.
„Ich bin froh, dass wir mit dem neuen Modell gemeinsam eine tragfähige und interessengerechte Lösung gefunden haben“, sagt Landrat Rainer Rempe. Wenn die Politik zustimmt, soll der Paradigmenwechsel zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. „Ich freue mich, dass wir für dieses herausfordernde Thema einen guten gemeinsamen Weg gefunden haben“, betonte auch Samtgemeinde-Bürgermeister Olaf Muus (Hanstedt) im Namen der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister.
Eigentlich hat sich das Land Niedersachsen gesetzlich verpflichtet, 58 Prozent der pädagogischen Personalkosten im Kita-Bereich zu übernehmen, für den Krippenbereich beträgt der Landesanteil per Gesetz sogar 59 Prozent. „Was vom Land aufgrund der pauschalierten Berechnungsmethode wirklich bei uns ankommt, bleibt aber deutlich dahinter zurück“, sagt Landrat Rempe.
Denn tatsächlich beträgt die durchschnittliche Erstattungsquote des Landes lediglich knapp 42 Prozent. Diese gedeckelte Pauschale der Personalkosten berücksichtigt weder die – gesetzlich vorgeschriebenen – Vertretungskräfte noch die realen Personalkosten aufgrund der Altersstruktur der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Für das Jahr 2022 bedeutet das, dass die Kita-Personalkosten im Landkreis Harburg bei 100 Millionen Euro liegen und lediglich 42 Millionen Euro vom Land übernommen werden.
Bei dem neuen sogenannten Schulträgermodell geht der Landkreis zugunsten der Kommunen davon aus, dass der Landeszuschuss 58 Prozent betragen müsste. Die Differenz zwischen dem gezahlten Zuschuss und den tatsächlichen pädagogischen Personalkosten – also 16 Prozent der Kosten – teilen sich Landkreis und Kommunen, die dafür auch die Elternbeiträge erhalten. Die Kosten für die Vertretungskräfte sind einbezogen.
Für das Jahr 2022 würde das bedeuten, dass der Landkreis insgesamt 50 Millionen Euro an die Kommunen zahlt. Es handelt sich aber um ein dynamisches System: Die Kosten werden jährlich neu ermittelt und bei
Veränderungen des Landeszuschusses wird auch der Zuschussbetrag des Landkreises entsprechend nach oben oder unten angepasst.
Losgelöst von diesem Modell und der Finanzierung der Kindertagesstätten wird die Kreisumlage im Zusammenhang mit dem Haushalt 2026/2027 im kommenden Jahr beraten, wenn es auch um die wirtschaftliche Gesamtsituation des Landkreises geht. „Unser Ziel ist ein fairer Interessenausgleich zwischen Landkreis und Kommunen“, betont Landrat Rempe.
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