Klimawandel und Wasser
Sachstand zum Klageverfahren der Interessengemeinschaft Grundwasserschutz gegen den Landkreis
(bim). Trotz der Corona-Pandemie geht das Leben weiter. Daher informierte jüngst die Interessengemeinschaft Grundwasserschutz Nordheide (IGN) über den Sachstand zum Klageverfahren gegen den Landkreis Harburg bezüglich der Wasserförderung von Hamburg Wasser (HW) in der Nordheide.
Wie berichtet, hatte die IGN im Juni 2019 Klage gegen den wasserrechtlichen Genehmigungsbescheid des Landkreises Harburg für das Wasserwerk Nordheide beim Verwaltungsgericht in Lüneburg eingereicht. Genaugenommen handelt es sich inhaltlich um zwei Klagen: Als Mitgliedsverband im Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (LBU) Niedersachsen e.V. hat die IGN Verbandsklage nach Umweltrecht eingelegt. Außerdem gibt es Klagen betroffener Grundeigentümer aus Schätzendorf, Dierkshausen und Wörme. Ziel der Klagen sei es, die Fördermenge zu reduzieren und die Grundwasservorräte im Landkreis Harburg nachhaltig und langfristig für eigene Bedarfe (Forst, Land- und Teichwirtschaft und Bevölkerung) und vor allem für die Sicherung der vom Grundwasser abhängigen Bäche, Flüsse, Moore und Feuchtwälder zu erhalten, erläutert IGN-Pressesprecher Gerhard Schierhorn.
Was ist seit Klageeinreichung passiert?
Im Herbst folgte die Klagebegründung. Zur fachlichen Untermauerung wurden eine hydrogeologische und zwei vegetationskundliche Stellungnahmen angefertigt sowie von Dritten eine bodenkundliche Stellungnahme eingebracht. "Inhaltlich konnten wir nach unserer Auffassung klarmachen, dass die genehmigte Fördermenge des Landkreises zu hoch ist und die Einwendungen von Verbänden und Einzelpersonen nicht ausreichend im Genehmigungsbescheid berücksichtigt wurden", so Schierhorn. In der hydrogeologischen Stellungnahme werde nachgewiesen, dass das dem Verfahren zugrunde liegende Grundwassermodell deutlich ungenauer sei als von den Wasserwerken behauptet (Grundwasserabsenkungen ± ein Meter statt 10-cm-Genauigkeit), und das Modell auch kein Worst-Case-Szenario beschreibe.
Welche Kosten sind bisher entstanden?
Für die gutachterlichen Stellungnahmen hat die IGN ca. 15.000 Euro investiert, für Gerichts- und Rechtsanwaltskosten bis April 2020 ca. 55.000 Euro, die im Wesentlichen durch Spenden von Mitgliedern und Förderern getragen worden seien.
Wie geht es nun weiter?
In den kommenden Monaten würden der Landkreis Harburg als Beklagte und die Hamburger Wasserwerke als Beigeladene die Klagebegründung kommentieren und versuchen, die genannten Kritikpunkte zurückzuweisen. In der Folge könne es zu einem Pingpong des Austausches von Argumenten kommen, bevor die Verwaltungsrichter in Lüneburg sich inhaltlich tiefer mit der Klage befassten.
Für den weiteren Klageweg würden noch weitere Rechtsanwaltskosten anfallen.
Wasserförderung in Zeiten des Klimawandels
Bisher viel zu wenig untersucht sei der Klimawandel im Hinblick auf die Grundwasserneubildung. Sinkende Grundwasserneubildung verringere die förderbaren Grundwassermengen für Landwirtschaft und Bevölkerung. Die Durchschnittstemperatur steige schneller als bisher gedacht und damit auch die Verdunstung von Niederschlägen. Außerdem habe sich die Vegetationsperiode in den vergangenen 50 Jahren bereits um bis zu drei Wochen verlängert, wie der Deutsche Wetterdienst z. B. an der Haselblüte nachweisen kann. Längere Vegetationsperioden führten dazu, dass sich in den Wintermonaten weniger Grundwasser neu bildet.
• www.ign-hanstedt.de.
Eckpunkte der Genehmigung und die Kritik der IGN
Eckpunkte des Genehmigungsbescheides:
- Hamburg Wasser darf durch die gehobene Erlaubnis für die nächsten 30 Jahre eine durchschnittliche Fördermenge von 16,1 Millionen Kubikmeter Wasser pro Jahr nach Hamburg liefern.
- Im Bereich Obere Este wird die bereits in den 1980er Jahren reduzierte Förderung im laufenden Betrieb jetzt festgeschrieben.
- Im Bereich Inzmühlen/Wesel mit dem Wehlener Moorbach wird künftig weniger gefördert.
- In den Bereichen Handeloh, Schierhorn und Hanstedt wird künftig mehr gefördert.
- Eine überschaubare Anzahl neuer Grundwassermessstellen wird eingerichtet.
- Kritikpunkte der IGN
- Die EU-Vorgaben zum Schutz der FFH-Gebiete werden nicht ausreichend berücksichtigt. Es darf weiterhin im Raum Wesel Wasser aus dem Naturschutz- und FFH-Gebiet Lüneburger Heide entnommen werden.
- Viele Einwendungen werden mit dem Hinweis, dass eine Teilreduzierung der Fördermenge von 18,4 auf 16,1 Mio. cbm/a erfolgt ist, als erledigt angesehen.
- Es ist nicht erkennbar, wie der Klimawandel und daraus folgende, länger andauernde Niedrigwasserstände vieler Bäche und Flüsse tatsächlich berücksichtigt wurde.
- Obwohl in den Bereichen Handeloh, Schierhorn und Hanstedt künftig mehr Wasser gefördert werden soll, wird keine Beweissicherung für Gebäude und Trinkwasserbrunnen angeordnet.
- Alternative Wasserlieferungen aus Schleswig-Holstein wurden nicht ausreichend berücksichtigt.
- Alternative Möglichkeiten der Wasserbelieferung durch die HW-Tochter HOWA wurden nicht berücksichtigt.
- Laut EU-Wasserrahmenrichtlinie muss die Situation von Oberflächen- und Grundwasser verbessert werden. Mit der überhöhten Grundwasserentnahme wird den Bächen ein Teil des Grundwasserzustromes entzogen und damit deren Situation verschlechtert.
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