2. Rosengartenlauf soll stattfinden - trotz Corona

Vor einem Jahr hat die Gruppe noch gemeinsam das Ziel erreicht. Beim 2. Rosengartenlauf wird vor allem auf die Abstandsregel zu achten sein | Foto: cc
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LEICHTATHLETIK: Veranstalter plant das Event jetzt mit neuem Konzept und der Leitlinie „Gesundheit first“ weiter

(cc). Als Vorsorge zur weiteren Ausbreitung des Coronavirus liegt momentan der gesamte Sportbetrieb lahm. Dazu zählen auch Laufveranstaltungen im Landkreis Harburg, von denen bereits einige ganz abgesagt wurden (das WOCHENBLATT berichtete).
Ein großes Fragezeichen steht aufgrund der Coronavirus-Krise auch hinter dem 2. Rosengartenlauf, der eigentlich am Sonntag, 23. August, stattfinden soll. Denn nach der aktuell gültigen niedersächsischen Corona-Verordnung sind Großveranstaltungen ab 1.000 Teilnehmern bis zum 31. August untersagt.
Auf der Internetseite des Veranstalters ist aber zu lesen: Damit steht fest, dass es in diesem Jahr beim Rosengartenlauf, sollte er denn stattfinden, definitiv bei allen Wettbewerben klare Teilnehmerlimits geben wird. Wir erarbeiten gerade ein Corona-Konzept für unsere Veranstaltung nach dem Motto „Gesundheit first“, das wir mit den Genehmigungsbehörden kurzfristig verabschieden wollen. Wir arbeiten intensiv daran, dass der Rosengartenlauf stattfinden kann.
„Ja, wir haben noch die große Hoffnung, dass der Rosengartenlauf in einer der Situation angepassten Form und mit veränderter Startaufstellung am 23. August stattfinden darf“, bestätigt Chef-Organisator Jürgen Buck: „Denn mit dem beliebten Lauf wollen wir einen Beitrag zur Volksgesundheit leisten. Wir tun alles, damit wir das Event durchführen können – und hoffen darauf, mit unserem neuen Konzept, bei dem die Gesundheit der Teilnehmer oberste Priorität hat, die Genehmigungsbehörden überzeugen zu können.“
Jürgen Buck und seine Mitstreiter, die sich den aktuellen Entwicklungen in der Coronavirus-Krise nicht verschließen wollen, haben Mitte der vergangenen Woche der Gemeinde Rosengarten und dem Landkreis Harburg ein umfangreiches Konzept mit der Leitlinie „Gesundheit first“ zur Durchführung dieser Veranstaltung vorgelegt. Dieses wird nun gemeinsam mit den Behörden in konstruktiven Gesprächen genauer erörtert, um eine Genehmigungsfähigkeit zu erreichen.
Nach diesem Konzept wird es bei allen zwölf Laufwettbewerben, die getrennt in fünf Zeitblöcken durchgeführt werden sollen, klare Teilnehmerlimits geben. Dazu einen veränderten Zeitplan, und auch mehr Raum im Start- und Zielbereich, damit die Umsetzung der Abstandsregel auch hier sichergestellt werden kann. „Schon mit den Einlasskontrollen werden wir mit unserem Ordnungsdienst sicherstellen, dass sich zeitgleich nicht mehr als 800 Personen auf dem Event-Gelände befinden werden“, verspricht Jürgen Buck.
Bei jedem Wettbewerb soll es zwei Starterreihen geben, in denen die Läuferinnen und Läufer im zwei-Meter-Abstand hintereinanderstehen. Damit das Abstandsgebot auch bis zum letzten Starter sichergestellt werden kann, erfolgt die Zeitnahme für jeden Teilnehmer erst beim Überschreiten der Startlinie (Nettozeit). Auf den Strecken selbst werden 70 Streckenposten auf die Wahrung der Abstände besonders beim Überholen achten. Auf dem Event-Gelände herrscht Mund-/Nasenschutzpflicht.
„Wir bitten alle um Verständnis dafür, dass wir die Startnummernausgabe auf die Tage vor der Veranstaltung verlegen müssen und dass es am Veranstaltungstag selbst keine Nachmeldemöglichkeit geben wird“, so Jürgen Buck: „Interessierte sollten sich bei den wenigen Restplätzen rasch anmelden.“ Anmeldungen sind möglich im Netz unter: www.rosengartenlauf.de. Hier gibt es auch Informationen zu den einzelnen Teilnehmerlimits und den Restplätzen bei den zwölf verschiedenen Wettbewerben.

Vor einem Jahr hat die Gruppe noch gemeinsam das Ziel erreicht. Beim 2. Rosengartenlauf wird vor allem auf die Abstandsregel zu achten sein | Foto: cc
Chef-Organisator Jürgen Buck ist optimistisch | Foto: cc
Redakteur:

Roman Cebulok aus Buchholz

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