Toppenstedt
Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen tödlichen Unfalls im Zeltlager
Die Staatsanwaltschaft Lüneburg hat in dem Verfahren wegen des tödlichen Radladerunfalls vom 24. Juni dieses Jahres im Vater-Kind-Zeltlager in Toppenstedt nun Anklage am Landgericht Lüneburg erhoben. Wann der Prozess stattfindet, ist noch offen. Das teilte Wiebke Bethke, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Lüneburg, am heutigen Vormittag mit.
Dem Fahrer des Radladers, dem ehemaligen Ortsbürgermeister Stefan I., wird fahrlässige Tötung in zwei rechtlich zusammentreffenden Fällen in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung in elf rechtlich zusammentreffenden Fällen vorgeworfen. Dem Angeklagten drohen im Falle einer Verurteilung laut Strafgesetzbuch bis zu fünf Jahren Haft.
"Die für die Fahrten verwendete Stahlgitterbox war bereits zum Transport von Menschen weder zugelassen noch geeignet", so die Staatsanwältin. "Daneben wird dem Angeschuldigten vorgeworfen, die Transportbox nicht durch die hierfür vorgesehenen Sicherungsmechanismen ordnungsgemäß gegen ein Herabfallen gesichert zu haben. Aus diesem Grund soll sich das Kistendrehgerät samt Gitterbox bei dem Unfallgeschehen aus der Aufnahme gehebelt und sich überschlagen haben."
Die Anklageerhebung erfolge beim Landgericht, um die schutzwürdigen Interessen der bei der Tat verletzten Kinder zu wahren sowie wegen der Bedeutung der Sache, so die Juristin weiter. "Die Kinder kommen allesamt als Zeugen in Betracht. Durch die Erhebung der Anklage vor dem Landgericht kann eine mehrfache Vernehmung der Kinder vermieden werden. Anders als bei einem Urteil des Amtsgerichts, gegen das sowohl das Rechtsmittel der Berufung (zweite Tatsacheninstanz vor dem Landgericht) als auch der Revision (Überprüfung des Urteils allein auf Verfahrens- oder Rechtsfehler durch das Oberlandesgericht) gegeben ist, kann ein Urteil des Landgerichts nur noch mit der Revision zum Bundesgerichtshof angegriffen werden", erklärt Bethke.
Der Fall habe zudem eine besondere Bedeutung, weil einerseits eine Vielzahl von Familien durch den Verlust bzw. die Verletzung von Angehörigen unmittelbar betroffen seien, andererseits bundesweit in allen Leitmedien über den Vorfall berichtet worden sei. Wiebke Bethke: "Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens die Unschuldsvermutung gilt." (thl).
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