Verbindungsstraße sorgt für Ärger
Keine Sicherheit für die Radfahrer von Vierhöfen nach Garstedt?

"Wir fühlen uns von der Politik und von Autofahrern verdrängt": Matthias Schuhe, Ehefrau Nadine und Tochter Leonie beim Radeln auf der Gemeindeverbindungsstraße von Vierhöfen nach Garstedt | Foto: ce
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  • "Wir fühlen uns von der Politik und von Autofahrern verdrängt": Matthias Schuhe, Ehefrau Nadine und Tochter Leonie beim Radeln auf der Gemeindeverbindungsstraße von Vierhöfen nach Garstedt
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ce. Vierhöfen/Garstedt. Ist beim Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße von Vierhöfen nach Garstedt für rund 1,8 Millionen Euro die Sicherheit der Radfahrer auf der Strecke geblieben? Oder gelangen die Verkehrsteilnehmer jetzt noch sicherer von einer Gemeinde in die andere? An dieser Frage scheiden sich kurz nach Fertigstellung der Route die Geister.

"Es gibt hier keinen Radweg, dafür aber unmittelbar an der Straße installierte Schutzleitplanken. Ein Sicherheitsabstand von etwa zwei Metern zwischen Radlern und Pkw ist da nicht möglich", macht Matthias Schuh aus Vierhöfen beim Ortstermin mit dem WOCHENBLATT-Reporter seinem Ärger Luft. "Als Radfahrer fühlt man sich unweigerlich verdrängt von Autos und Lkw, die 70 km/h fahren dürfen, oft aber viel mehr Tempo draufhaben. Das kann lebensgefährlich werden", stimmen Schuhs Ehefrau Nadine und Tochter Leonie ihm zu.

Leitplanken an beiden Seiten

Auf etwa zwei Kilometern der insgesamt 3,7 Kilometer langen Strecke wurden die Leitplanken nahezu durchgehend beidseitig angebracht. "In einigen Abschnitten sind über 30 bis 60 Meter keine Bäume zu sehen. Trotzdem wurde da beplankt, ich verstehe den Sinn nicht", zeigt auch der Vierhöfener Claus Lorenzen kein Verständnis für die Maßnahmen. "Zum Vergleich wurden bei der Sanierung der K37 zwischen Pattensen und Bahlburg nur einzelne Bäume beplankt, und bei der Sanierung der L234 vom Bahlburger Kreuz nach Luhdorf kam man fast ohne neue Leitplanken aus." Für Lorenzen und viele andere Nutzer der Verbindungsstraße stellt sich die Frage: "Wurden die Leitplanken nach Plan installiert und wurde dies bei der Bauabnahme überprüft?"

Zu dem Ortstermin eingeladen hatten die Vierhöfener auch Karin Sager, Vorsitzende des ADFC-Kreisverbandes. Diese zeigte sich verwundert darüber, dass auch an der Abfahrt zu Kanuplatz und Grillhütte immer noch Tempo 70 - wie entlang der gesamten Strecke - erlaubt ist. "Da kann es schnell zu schlimmen Zusammenstößen mit Naturfreunden kommen, die auf das Gelände abbiegen oder von dort auf die Straße fahren", befürchtet Sager. "Viele Kinder und Jugendliche haben bislang am Brückengeländer stehen können, um die Ankunft oder die Abfahrt der Kanus auf der Luhe zu sehen. Auch dieses Geländer wurde zusätzlich mit Planken versehen, so dass man nur durch Klettern daran gelangen kann", so Sager. Für Matthias Schuh steht fest: "Der Tourismus wurde hier nicht bedacht."

Für Claus Lorenzen bleibt schließlich auch nach der Stellungnahme der Samtgemeinde (siehe Kasten) "eine latente Bedrohung für Nicht-Autofahrer bei Nutzung der Straße".

- Das sagt die Samtgemeinde-Verwaltung

(ce). "Die notwendige Sanierung und der Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße mussten nach den heute geltenden rechtlichen Vorgaben erfolgen. Daraus ergab sich von vornherein die Vorgabe der Mindestausbaubreite der Straße von 5,50 Metern", erklärt Salzhausens Samtgemeinde-Bürgermeister Wolfgang Krause auf WOCHENBLATT-Anfrage. Bei der Umsetzung des Projektes hätten "sowohl die naturschutzrechtlichen Vorgaben als auch die rechtlichen Vorgaben für den Straßenbau berücksichtigt werden" müssen. "Die Samtgemeinde hatte diesbezüglich keinen Ermessensspielraum", betont Krause. Die für den Straßenbau anzuwendende Bundesrichtlinie für den sogenannten passiven Schutz an Straßen etwa durch Leitplanken sei anzuwenden, wenn eine Strecke wie im vorliegenden Fall grundlegend zu sanieren ist und nicht nur oberflächlich - unabhängig davon, ob Fördermittel gezahlt werden.

Die Planken, die auf der Verbindungsstraße in den baumfreien Bereichen stünden, seien - so Krause - aufgrund des Entwässerungsgrabens vorgeschrieben. An Brücken seien die Rückhaltesysteme immer dann vorgegeben, wenn die Spannbreite mehr als zehn Meter (an der betreffenden Brücke etwa 30 Meter) und die Höhe mehr als zwei Meter (hier vier Meter) betragen würden. Die Planken auf der Brücke seien ebenfalls entsprechend der technischen Vorgaben angebracht worden.

Die Geschwindigkeitsbegrenzung wurde von 100 km/h auf der alten Straße auf nun 70 km/h reduziert. Auch mit Blick auf die von den Radlern angeprangerten Raser kündigt Wolfgang Krause an, dass die Samtgemeinde in den nächsten Tagen die ersten offenen Tempomessanlagen installieren werde.

"Wir fühlen uns von der Politik und von Autofahrern verdrängt": Matthias Schuhe, Ehefrau Nadine und Tochter Leonie beim Radeln auf der Gemeindeverbindungsstraße von Vierhöfen nach Garstedt | Foto: ce
"Auf der Brücke machen die Planken keinen Sinn", ärgert sich der Vierhöfener Claus Lorenzen  | Foto: ce
Redakteur:

Christoph Ehlermann aus Salzhausen

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