Mann wollte Ostern mit der Familie feiern
Verwaltungsgericht weist Corona-Klage ab

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(os). Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat die Eilklage eines Bürgers gegen den Landkreis Harburg zur teilweisen Aufhebung der Corona-Regeln über Ostern abgewiesen. Der Mann hatte nach WOCHENBLATT-Informationen durchsetzen wollen, das Osterfest, das eine hohe religiöse, kulturelle und traditionelle Bedeutung für ihn habe, mit seiner Familie feiern zu können. Der Antragsteller hatte argumentiert, dass der Inzidenzwert von 100, den der Landkreis Harburg zur Verschärfung des Lockdowns herangezogen hatte, nach dem Infektionsschutzgesetz keine Bedeutung habe und zudem die massenweise durchgeführten PCR-Tests keine Infektion nachweisen könnten. Zudem liege eine bedrohliche pandemische Lage im Landkreis Harburg nicht vor, es bestehe keine bedrohliche Überlastung des deutschen Gesundheitssystems und schließlich verletze die Allgemeinverfügung des Landkreises den Parlamentsvorbehalt.
Nach WOCHENBLATT-Informationen erkannte das Gericht die Bedeutung des Osterfests für den Antragsteller an. Allerdings betreffe das Recht auf den Schutz von Leben und Gesundheit mehr Menschen und sei wichtiger als das Recht auf private Feiern zu Ostern. Eine aufschiebende Wirkung der Klage sei nicht erkennbar. Im sogenannten Feststellungsverfahren soll das Gericht nach Ostern klären, ob die Allgemeinverfügung durch den Landkreis Harburg rechtens war.

Redakteur:

Oliver Sander aus Buchholz

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