250 scharfe Schusswaffen und mehrere Tausend Schuss Munition
Waffensammler aus Hörsten - Ermittlungen dauern noch an
AUts. Hörsten. Kaum ein Polizeieinsatz im vergangenen Jahr dürfte mehr Aufsehen in der Region erregt haben als der am 11. September 2020 in Seevetal-Hörsten. Beamte der Polizeidirektion Lüneburg und der Abteilung Staatsschutz des Landeskriminalamts stellten bei einem Mann in der Seevetaler Ortschaft Hörsten rund 250 scharfe Schusswaffen und mehrere Tausend Schuss Munition sicher. Bis heute hat die zuständige Staatsanwaltschaft Lüneburg noch keine Anklage gegen den damals 54 Jahre alten Waffensammler erhoben. Die Ermittlungen dauerten noch an, antwortete die Staatsanwaltschaft auf Nachfrage dem WOCHENBLATT.
Damals hieß es nach einer ersten Stellungnahme des Landeskriminalamts, dass es sich bei dem Mann um eine Person mit rechter Gesinnung handeln soll. Bei der Durchsuchung hatte die Polizei dann auch offenbar Hinweise gefunden, die den Verdacht stützten. Von einem "Hang zum Nationalsozialismus" war die Rede. Mehr Details dazu, ob es sich zum Beispiel um nationalsozialistische Devotionalien gehandelt habe, gab die Polizei auch auf Nachfragen nicht bekannt. Mehr als sechs Monate später sieht es danach aus, dass sich der Hörstener wohl nicht für eine Straftat im Zusammenhang mit Rechtsextremismus verantworten muss.
Hier die Antworten auf die Fragen zum Ermittlungsstand:
Muss sich der Mann aus Hörsten vor Gericht verantworten?
Gegen den Beschuldigten wird ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontroll-, das Waffen- und das Sprengstoffgesetz geführt, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Lüneburg dem WOCHENBLATT. Die Ermittlungen in dem Verfahren seien noch nicht abgeschlossen. Erst nach Abschluss der Ermittlungen könne die Entscheidung, ob gegen den Beschuldigten Anklage erhoben wird, getroffen werden.
Haben die Erkenntnisse der Hausdurchsuchung belegen können, dass der Mann eine rechtsextreme Gesinnung hat?
Der bloße Besitz von Gegenständen, die Kennzeichen ehemaliger nationalsozialistischer Organisationen darstellen oder enthalten, sei nach geltendem Recht nicht strafbar. Der Vorwurf des öffentlichen Verwendens oder Verbreitens solcher Kennzeichen aber sei nicht Gegenstand des hiesigen Ermittlungsverfahrens, da es hierfür an einem Anfangsverdacht fehlt, antwortete die Staatsanwaltschaft dem WOCHENBLATT.
Ob den Straftaten, derer der Beschuldigte nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand allein verdächtig ist, eine politische Tatmotivation zugrunde liegt, könne, weil die Ermittlungen noch andauern, derzeit nicht beantwortet werden, heißt es weiter in der Antwort.
Was ist aus den sichergestellten Waffen geworden?
Alle erlaubnispflichtigen Waffen befinden sich in Verwahrung bei der zuständigen unteren Waffenbehörde, antwortete eine Sprecherin der Polizeidirektion Lüneburg, die als obere Waffenbehörde zuständig ist. Untere Waffenbehörde ist die Gemeinde Seevetal.
Um wie viele Waffen es handelt, teilte die Polizei nicht mit. Im September 2020 gab die Polizei lediglich bekannt, dass die Fahnder neben sogenannten Lang- und Kurzwaffen auch Gegenstände sicherstellten, die als Kriegswaffen zu deklarieren seien und gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstießen.
Darf der Mann weiter Waffen besitzen?
Ein waffenrechtliches Widerrufsverfahren, welches über den weiteren Besitz erlaubnispflichtiger Waffen entscheidet, wurde eingeleitet, ist jedoch noch nicht abgeschlossen, antwortete die Polizeidirektion Lüneburg.
Redakteur:Thomas Sulzyc aus Seevetal | |
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