Illegales Baumfällen
Illegale Abholzung in Glüsingen
![Ein gefällter Baum / Symbolbild | Foto: Franz P. Sauerteig / Pixabay](https://media04.kreiszeitung-wochenblatt.de/article/2024/01/24/1/631151_L.jpg?1706081106)
- Ein gefällter Baum / Symbolbild
- Foto: Franz P. Sauerteig / Pixabay
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Neben der Sauerstoffproduktion und der Beheimatung zahlreicher Tier- und Insektenarten kommt es vor, dass Bäume, die auf der heimatlichen Terrasse begehrten Sonnenstrahlen abhalten oder sogar unerwünschtes Laub in den geliebten Garten fallen lassen. Um die so forcierte Sonne zu erhalten und auch im Herbst etwas mehr Zeit für zum Beispiel Sonnenbäder zu haben, entscheiden manche Bürgerinnen und Bürger kurzerhand, die störende Flora eigenmächtig zu entfernen.
So kürzlich geschehen in Glüsingen. Zwei Grundstücksbesitzer holzten, trotz neuer Baumschutzsatzung, beschlossen vom Rat der Gemeinde Seevetal im Juli letzten Jahres, ohne vorherige Genehmigung, zwei Bäume ab.
Nach der vollumfänglichen Baumschutzsatzung, die für das gesamte Gemeindegebiet gilt, bedarf jede Abholzung eines Baumes mit einem Durchmesser von 30 Zentimetern (ca. 1 Meter Umfang) eine eigene Genehmigung. Bei Verstößen liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, welche mit einer Geldstrafe von bis zu 25.000 Euro geahndet wird.
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Zu den speziellen Fällen, die dem WOCHENBLATT aufgrund der hohen Alter der Bäume zugetragen wurden, bezog Seevetals Baumschutzbeauftragter, Markus Pflüger, keine Stellung. Pflüger sagte allerdings: "Wir haben zurzeit einige Verfahren am Laufen." Der Mitarbeiter der Gemeinde weiter: "Man sollte nicht glauben, dass wir das Fällen nicht mitbekommen. Sowohl die Gemeinde, als auch der Kreis wertet von Zeit zu Zeit Luftbilder aus", auf welchen man sehr genau sehen könne, wenn ein oder sogar mehrere Bäume einfach verschwunden sind. "Zusätzlich funktioniert der Buschfunk auch ganz gut", ergänzt Pflüger lachend. "Das hohe Bußgeld soll dafür sorgen, dass auch eventuelle Investoren sich an diese Vorgabe halten und die Strafen nicht mal eben aus der Portokasse zahlen können. Pflüger abschließend: "Bei schweren Verstößen wird auch der volle Rahmen der Ordnungsgelder ausgeschöpft werden."
Redakteur:Sven Rathert aus Seevetal |
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