Illegales Baumfällen
Illegale Abholzung in Glüsingen

Ein gefällter Baum / Symbolbild | Foto:  Franz P. Sauerteig / Pixabay
  • Ein gefällter Baum / Symbolbild
  • Foto: Franz P. Sauerteig / Pixabay
  • hochgeladen von Sven Rathert

Neben der Sauerstoffproduktion und der Beheimatung zahlreicher Tier- und Insektenarten kommt es vor, dass Bäume, die auf der heimatlichen Terrasse begehrten Sonnenstrahlen abhalten oder sogar unerwünschtes Laub in den geliebten Garten fallen lassen. Um die so forcierte Sonne zu erhalten und auch im Herbst etwas mehr Zeit für zum Beispiel Sonnenbäder zu haben, entscheiden manche Bürgerinnen und Bürger kurzerhand, die störende Flora eigenmächtig zu entfernen. 

So kürzlich geschehen in Glüsingen. Zwei Grundstücksbesitzer holzten, trotz neuer Baumschutzsatzung, beschlossen vom Rat der Gemeinde Seevetal im Juli letzten Jahres, ohne vorherige Genehmigung, zwei Bäume ab.

Nach der vollumfänglichen Baumschutzsatzung, die für das gesamte Gemeindegebiet gilt, bedarf jede Abholzung eines Baumes mit einem Durchmesser von 30 Zentimetern (ca. 1 Meter Umfang) eine eigene Genehmigung. Bei Verstößen liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, welche mit einer Geldstrafe von bis zu 25.000 Euro geahndet wird.

Mehr zu dem Thema:

Gemeinde Seevetal schafft Klarheit
Kaisereiche am Standesamt soll Orkan-Test bestehen

Drohnenbilder helfen bei der Aufklärung

Zu den speziellen Fällen, die dem WOCHENBLATT aufgrund der hohen Alter der Bäume zugetragen wurden, bezog Seevetals Baumschutzbeauftragter, Markus Pflüger, keine Stellung. Pflüger sagte allerdings: "Wir haben zurzeit einige Verfahren am Laufen." Der Mitarbeiter der Gemeinde weiter: "Man sollte nicht glauben, dass wir das Fällen nicht mitbekommen. Sowohl die Gemeinde, als auch der Kreis wertet von Zeit zu Zeit Luftbilder aus", auf welchen man sehr genau sehen könne, wenn ein oder sogar mehrere Bäume einfach verschwunden sind. "Zusätzlich funktioniert der Buschfunk auch ganz gut", ergänzt Pflüger lachend. "Das hohe Bußgeld soll dafür sorgen, dass auch eventuelle Investoren sich an diese Vorgabe halten und die Strafen nicht mal eben aus der Portokasse zahlen können. Pflüger abschließend: "Bei schweren Verstößen wird auch der volle Rahmen der Ordnungsgelder ausgeschöpft werden."

Redakteur:

Sven Rathert aus Seevetal

Webseite von Sven Rathert
Sven Rathert auf Instagram
Sven Rathert auf YouTube

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

4 folgen diesem Profil

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Schnappschuss einbetten

Abbrechen

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.