Seevetal
Decatur-Brücke: Gericht hegt "Zweifel an konkreter Einsturzgefahr"
kb. Seevetal. Die Deutsche Bahn (DB) darf die Decatur-Brücke über dem Rangierbahnhof Maschen weiterhin auf dem ersten Teilstück für ihren Anliegerverkehr nutzen. Das hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg jetzt beschlossen. Das Gericht gibt damit der Beschwerde der DB recht. Das Unternehmen hatte sich gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Lüneburg vom Dezember 2016 gewandt, dass die Rechtmäßigkeit der Vollsperrung durch die Gemeinde bestätigt hatte. „Wir freuen uns sehr, dass durch die klare Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts der Anliegerverkehr zum Rangierbahnhof zunächst ohne Unterbrechung fortgeführt werden darf“, kommentierte Bahn-Sprecher Egbert Meyer-Lovis die Entscheidung.
Für Diskussionen besonders bei Kritikern an der Vollsperrung dürfte die Einschätzung des OVG über die akute Einsturzgefährdung der Bahn sorgen, die nicht zweifelsfrei nachgewiesen sei. „Es bestehen Zweifel, ob eine konkrete, die Vollsperrung der Brücke rechtfertigende Gefahr vorliegt. Denn die von den Gutachtern der Gemeinde herangezogene Nachrechnungsrichtlinie ist nicht dazu bestimmt, die akute Einsturzgefahr einer Brücke zu ermitteln, sondern zielt eher auf den langfristigen Erhalt von Brücken“, so das OVG in seiner Begründung.
Um die Sicherheit für den Anliegerverkehr auf der Brücke zu garantieren, führt die DB weiterhin ein Brückenmonitoring durch, durch das eventuelle Schäden oder Veränderungen an der Brücke frühzeitig festgestellt werden sollen.
Die DB strebe nun laut Meyer-Lovis eine einvernehmliche Lösung mit allen Beteiligten an. Uneinigkeit herrscht bisher darüber, ob die Gemeinde Seevetal der DB im Falle eines Abrisses der Decatur-Brücke einen Ersatz schaffen muss.
Auch wenn das OVG die Vollsperrung auf der Decatur-Brücke für nicht rechtmäßig erklärt hat und der Deutschen Bahn die Nutzung des ersten Teilstücks erlaubt: Seevetals Bürgermeisterin Martina Oertzen begrüßt, dass das Gericht nun eine Entscheidung getroffen hat. Für sie ist entscheidend, dass die DB die Verantwortung für die Sicherheit auf dem ersten Teilstück der Brücke trägt. Um diese zu garantieren, muss die DB weiterhin ein umfangreiches Geomonitoring durchführen, durch das eventuelle Schäden oder Veränderungen an der Brücke frühzeitig festgestellt werden sollen. „Die Auflagen, die die Bahn erfüllen muss, sind sehr streng und wir werden ganz genau darauf achten, dass diese auch eingehalten werden“, sagt Oertzen.
Die Bürgermeisterin sieht keinen Grund, an der Richtigkeit der bisherigen Marschroute zu zweifeln. „Allein durch die hohen Sicherheitsauflagen stellt das Gericht fest, dass es eine erhebliche Gefahr sieht. Im Übrigen sind sich auch alle drei hinzugezogenen Gutachter einig, dass die Brücke nur noch eine kurze Restlaufzeit hat“, sagt Oertzen. Sie wünscht sich, dass die Bahn die Gemeindeverwaltung nun mindestens einmal im Monat über den aktuellen Zustand der Brücke informiert.
DB und Gemeinde signalisieren weiterhin Gesprächsbereitschaft. Sie wollen sich an einen Tisch setzen, um eine endgültige Lösung für das Problem zu finden.
Redakteur:Katja Bendig aus Seevetal |
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