Silvester Böller Neujahr
Wo ist Böllerverbot in der Gemeinde Seevetal?

Ein explodierender Feuerwerkskörper / Symbolbild | Foto: Till Frers / Pixabay
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Ein Feuerwerk um Mitternacht läutet auch für viele Seevetalerinnen und Seevetaler das neue Jahr ein. Traditionen und Bräuche sind Teil des dörflich geprägten Lebens in Seevetal. Das soll auch so bleiben! Trotzdem bittet die Gemeinde, für ein frohes neues Jahr dabei mitzuhelfen, Lärm und Umweltbelastung in der Silvesternacht zu reduzieren.

Die Gemeinde weist in diesem Zusammenhang zum Jahreswechsel auf die Regelungen für das Silvesterfeuerwerk hin. Neben der zeitlichen Einschränkung auf den 31. Dezember und 1. Januar hat der Gesetzgeber geregelt, dass beispielsweise rund um Kirchen, Altersheime sowie um besonders brandempfindliche Gebäude oder Anlagen ein Mindestabstand von 200 m einzuhalten ist. Brandempfindliche Gebäude und Anlagen sind beispielsweise Reetdachhäuser, Häuser mit Grünbedachung und freistehende Gas- oder Öltanks sowie Tankstellen. Aber auch Natur- und Landschaftsschutzgebiete sind für das Silvesterfeuerwerk tabu.

Die Gemeinde Seevetal eine interaktive Karte hinterlegt, aus der hervorgeht, in welchen Bereichen keine Böller oder Raketen gezündet werden dürfen. Auf der Seite gibt es zudem viele weitere Hinweise für einen sicheren Umgang mit Feuerwerkskörpern. Die Gemeinde Seevetal wünscht allen Seevetalerinnen und Seevetalern einen fröhlichen und sicheren Jahreswechsel.

Ein explodierender Feuerwerkskörper / Symbolbild | Foto: Till Frers / Pixabay
Die rot markierten Flächen zeichnen die Böllerfreien Zonen aus  | Foto: seevetal.maps.arcgis.com
Redakteur:

Sven Rathert aus Seevetal

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