Giftige Pflanzen entsorgen
Gemeinde erinnert an Rückschnitt von Hecken

Ein Mann beim Trimmen des Rasens / Symbolbild | Foto: pexels / Pixabay
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Die Gemeinde Seevetal weist darauf hin, dass es nicht erlaubt ist, das jetzt vermehrt anfallende Laub vom Gehweg an den Fahrbahnrand zu kehren.
Es besteht die Gefahr, dass die Kanalisation verstopft und im schlimmsten Fall bei einem Unwetter das Wasser nicht abfließen kann.
Zudem verteuert das gedankenlose Entsorgen am Fahrbahnrand die Straßenreinigungsgebühren für alle Grundstücksbesitzer, da die Kehrfahrzeuge entsprechend öfter fahren müssen.
Anfallendes Laub auf dem Gehweg ist wie Laub auf dem eigenen Grundstück zu behandeln und kann gut kompostiert oder über die bewährten Abfuhrmöglichkeiten für Grünabfälle entsorgt werden.
Die Gemeinde erinnert zudem alle Gartenbesitzer daran, dass der Herbst ein guter Zeitpunkt ist, die Hecken zurückzuschneiden.
Hecken und anderer Grenzbewuchs sind so zu pflegen, dass sie nicht den öffentlichen Verkehrsraum beeinträchtigen.
Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die so genannten Sichtdreiecke an Einmündungen von höherem Bewuchs freizuhalten sind.
Dies dient insbesondere auch der Sicherheit schwächerer Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Radfahrer.

Giftige Pflanzen müssen besonders entsorgt werden

Für giftige Pflanzen, die nicht über den Grünabfall entsorgt werden dürfen, wie zum Beispiel Jakobskreuzkraut oder Riesenbärenklau, steht auf dem Gelände des Betriebshofes der Gemeinde am Meyermannsweg 9 in Hittfeld weiterhin ein Container zur Verfügung.
Hier können nach vorheriger Anmeldung entsprechende Pflanzen kostenlos abgegeben werden.

Redakteur:

Sven Rathert aus Seevetal

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