Information zur Grundsteuer 2025
Zuständigkeit der Finanzämter

Symbolbild zum Grundsteuerbescheid | Foto: KI / @adobestock / mh design
  • Symbolbild zum Grundsteuerbescheid
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Die Gemeinde Seevetal hat kürzlich die Grundsteuerbescheide für 2025 verschickt. Aufgrund der Komplexität der Grundsteuerberechnung erhält die Gemeinde derzeit viele Anfragen. Um unnötige Rückfragen und lange Wartezeiten zu vermeiden, weist die Gemeinde darauf hin, dass für alle Fragen rund um die Berechnung der Grundsteuer die Finanzämter zuständig sind.

Warum ist das Finanzamt zuständig?

Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt in einem zweistufigen Prozess:

  • Ermittlung des Messbetrags durch das Finanzamt

Das Finanzamt berechnet den sogenannten Messbetrag auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben des Grundsteuergesetzes sowie der aktuellen Bewertung des Grundstücks.

  • Festlegung des Hebesatzes durch die Gemeinde

Die Gemeinde Seevetal ist an die vom Finanzamt erlassenen Grundsteuermessbescheide gebunden. Sie legt lediglich den Hebesatz fest und wendet diesen auf den Messbetrag an, um die endgültige Grundsteuer zu berechnen.

Der Hebesatz für die Grundsteuer A und B in Seevetal bleibt im Vergleich zum Vorjahr unverändert bei 410 Prozent.

So erhalten Eigentümer Antworten auf Ihre Fragen:

"Für alle Fragen zur Berechnung Ihres individuellen Messbetrags wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Finanzamt", so Anne Strauch, Pressesprecherin der Gemeinde Seevetal.

Kontakt zu den Finanzämtern:

  • Finanzamt Buchholz: 04181 / 203490
  • Finanzamt Winsen: 04171 / 656300

Die Gemeinde Seevetal bittet um Verständnis für diese Vorgehensweise. Durch die direkte Kontaktaufnahme mit dem Finanzamt wird sichergestellt, dass Ihre Fragen schnell und kompetent beantwortet werden.