Kindesmissbrauch in Stade: Waren die Aussagen manipuliert?
Berufungsverfahren: Psychologe begutachtet Vernehmungs-Video
tp. Stade. Die Verteidigung verlangt Freispruch, die Staatsanwaltschaft will eine härtere Strafe durchsetzen: Vor der zweiten großen Strafkammer des Landgerichts Stade hat am Dienstag ein Berufungsverfahren gegen einen Mann (51) aus Stade wegen sexuellen Missbrauchs an einem Mädchen (damals 6) begonnen.
Im Jahr 2016 war er wegen zwei Sexualstraftaten an seiner Nichte zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Von den in elf Sitzungen behandelten sieben angeklagten Taten, war der nicht vorbestrafte Familienvater in fünf Fällen freigesprochen worden.
In dem nun am Landgericht neu aufgerollten Strafprozess, in dem die Eltern des Mädchens als Nebenkläger auftreten, geht es um die Glaubwürdigkeit des Kindes hinsichtlich seiner Aussagen bei einer Polizeibefragung. Das Video von der Vernehmung wurde am Dienstag unter Ausschluss der Öffentlichkeit noch einmal im Gerichtssaal abgespielt. Die Richter müssen nun beurteilen, ob das Mädchen möglicherweise unter Einfluss der besonderen Frage-Situation unbewusst Aussagen zu Ungunsten des Angeklagten gemacht hat, der die Vorwürfe weiter entschieden zurückweist.
Dazu hat die Strafkammer - neben einem bestehenden amtlichen Gutachten aus der Hauptverhandlung und einem Privatgutachten der Verteidigung des Angeklagten - ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben. In der Sitzung am Dienstag, 28. März, um 9.30 Uhr stellt der Psychologe Professor Dr. Dietmar Heubrock, Direktor des Instituts für Rechtspsychologie an der Universität Bremen, seine Expertise vor. Laut Gerichtssprecherin Petra Baars könnte an diesem Tag bereits das neue Urteil fallen.
• Für Sachverständigen-Entschädigungen gibt das Landgericht jährlich hohe Summen aus. Mit steigender Tendenz: 2014 waren es rund 1,1 Millionen Euro, 2016 bereits knapp 1,6 Millionen Euro.
Redakteur:Thorsten Penz aus Stade |
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