Gerechtigkeit als Glücksspiel
jd.Stade. Klagen Asylbewerber vor dem Stader Sozialgericht, hängt ihr Erfolg davon ab, bei welcher Kammer sie landen. Deutsche Richter sind unabhängig und an keine Weisung gebunden. Was in der Theorie durchaus vernünftig klingt, treibt in der Realität höchst seltsame Blüten. Ein Beispiel ist das Sozialgericht Stade: Dort hängt der Erfolg einer Klage davon ab, welche der beiden Kammern mit dem Fall befasst ist. Konkret geht es um Eilverfahren, bei denen sich Asylbewerber gegen pauschale Leistungskürzungen durch den Landkreis Stade wehren. Die eine Kammer gibt stets den Asylbewerbern Recht, die andere dem Landkreis. "Ein unhaltbarer Zustand", sagt der Stader Anwalt Rainer Kattau. Der Jurist, der häufig Flüchtlinge vertritt, hofft auf eine möglichst baldige höchstrichterliche Entscheidung, die endlich eine klare Linie bringt.
Knapp 330 Euro pro Monat: Mit diesem Geld müssen Asylbewerber in Deutschland auskommen. Bis vor zwei Jahren gab es noch wesentlich weniger, doch dann kam das Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Die Karlsruher Richter entschieden, dass Flüchtlingen die gleiche Summe zur Sicherung des Existenzminimums zusteht wie deutschen Empfängern von Sozialleistungen.
Seitdem erhalten Asylbewerber im Prinzip Zahlungen, die sich am Satz für Hartz IV-Empfänger orientieren. Doch dieser Betrag wird oft gekürzt: Meist dann, wenn ein geduldeter Flüchtling nicht bei der Beschaffung neuer Ausweispapiere mithilft, weil er befürchtet, abgeschoben zu werden. Nach Meinung der Stader Ausländerbehörde rechtfertigt dieser Verstoß gegen die sogenannte Mitwirkungspflicht eine Kürzung der Zahlungen in Höhe von 25 Prozent.
Um genau diese Kürzungen geht es immer wieder. Einige Gerichte halten diese Sanktion aufgrund des Karlsruher Richterspruchs für verfassungswidrig, andere sind der Auffassung, dass die Kürzungen weiter zulässig sind. Dieser Riss in der Rechtssprechung geht nach Auskunft von Kattau quer durch Deutschland - und eben auch mitten durch das Sozialgericht in Stade. Je nachdem, vor welcher Kammer seine Mandaten landen, haben sie pro Monat rund 90 Euro mehr oder weniger im Portmonee.
Selbst in der zweiten Instanz, sprich den Landessozialgerichten, werde mal so und mal so geurteilt, beklagt sich Kattau. Die Bundesländer ziehen dann die Urteile heran, die am besten zu ihrer Linie in Sachen Asylrecht passen. Das niedersächsische Innenministerium hat erst kürzlich auf eine Anfrage des Harsefelder "Arbeitskreises Asyl" erklärt, dass Leistungseinschränkungen auch künftig zulässig sind.
"So geht es nicht weiter", meint Kattau. Jetzt müsste möglichst schnell ein Fall vor dem Bundessozialgericht verhandelt werden. Dann wäre endlich eine Marschrichtung für die unteren Instanzen vorgegeben. Solange ein solches Urteil nicht vorliegt, kämpft der Anwalt weiter. Immerhin werden bei 98 von 717 Asylbewerbern im Landkreis Stade die Zahlungen gekürzt.
Ein Lichtblick ist für ihn die jüngste Entscheidung des Landessozialgerichts: Die Richter betonten zwar erneut, dass Kürzungen grundsätzlich zulässig sind, trugen dem Landkreis Stade aber auf, nicht mehr pauschal Kürzungen vorzunehmen, sondern jeden Einzelfall genauestens zu prüfen. Auch das Innenministerium betrachtet die Praxis der pauschalen Kürzung kritisch: Man habe den "Landkreis Stade nochmals auf die Erfordernis einer Einzelfallprüfung" hingewiesen, heißt es in dem Schreiben an den "Arbeitskreis Asyl".
• Nach WOCHENBLATT-Informationen befasst sich auch der Stader Kreistag auf seiner Sitzung am Montag, 21. Juli, um 9 Uhr mit dem Thema. Die Grünen haben eine Anfrage zu den pauschalen Kürzungen gestellt.
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.