Stadt reagiert auf WOCHENBLATT-Artikel
Schölischer Straße in Stade: Radeln auf dem Gehweg wird in Kürze erlaubt sein
jd. Stade. Ein gut drei Meter breiter Fußweg beiderseits der Fahrbahn - und das ausschließlich für Fußgänger: Dieter Kömpe, Anwohner der frisch sanierten Schölischer Straße, wollte es kaum glauben. Nach eigenen Angaben erhielt er von der Stadt die Auskunft, dass Radeln auf dem neuen Gehweg nicht erlaubt sein soll. Vor der Baumaßnahme war der Weg als kombinierter Rad- und Gehweg ausgewiesen. Das sollte nun nicht mehr möglich sein. Das WOCHENBLATT hakte nach und die Stadt reagierte innerhalb weniger Tage. Die Verwaltung sagte jetzt zu, dass die Nutzung des Gehweges durch Radler künftig möglich sein soll.
Die Stadt hat bereits in dieser Woche veranlasst, dass entsprechende Schilder mit dem Hinweis "Radfahrer frei" aufgestellt werden. Damit dürfen Radler, die sich auf der Fahrbahn unsicher fühlen, auf dem Fußweg unterwegs sein. Kömpe hatte darauf hingewiesen, dass die Schölischer Straße angesichts des Fahrverhaltens vieler Autofahrer ein gefährliches Pflaster für Radler sei.
Die Mitnutzung des Gehweges sei ohnehin vorgesehen gewesen, heißt es jetzt von der Stadt. Man ziehe die Maßnahme aufgrund der im WOCHENBLATT-Artikel (lesen Sie hier) dargestellten Problematik nun zeitlich vor. Nach Angaben der Stadt habe man "perspektivisch" beiderseits der Schölischer Straße einen Weg gebaut, der den gesetzlichen Mindestbreiten eines kombinierten Geh- und Radweges entspreche. Als solche dürfen die Wege derzeit aber nicht ausgewiesen werden. Denn es besteht laut Rathaus keine gefährliche Verkehrssituation und auch die Anzahl der Autos sei zu gering. Daher gebe es derzeit keine rechtliche Handhabe.
"Nach der Straßenverkehrsordnung müssen Radfahrer grundsätzlich die Fahrbahn benutzen, sofern keine besondere Gefährdungslage erkennbar ist", sagt Stadt-Sprecher Thorben Völker. Man habe aber eigens einen breiten Weg gebaut, da nach der Fertigstellung der A26 ein erhöhtes Verkehrsaufkommen in der Schölischer Straße prognostiziert wird. Sollten dann deutlich mehr Autos dort fahren, kommt die Schaffung eines kombinierten Geh- und Radweges in Betracht. Dann würde auch eine Radwegbenutzungspflicht gelten.
Bei der letzten Verkehrsmessung im Jahr 2015 seien höchstens 650 Fahrzeuge pro Stunde gezählt worden, so Völker. "Diese Zahl rechtfertigt im Kontext mit den örtlichen Gegebenheiten keine Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht."
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