Gegner haben Juraprofessor beauftragt
Stader Surfpark: Macht ein Gutachten die Pläne zunichte?

- Die Visualisierung zeigt den geplanten Surfpark in Stade. Wenn es nach dem Willen der Surfpark-Gegner geht, wird das Projekt niemals umgesetzt
- Foto: Surfgarten/Pixelbaustelle Hamburg
- hochgeladen von Jörg Dammann
Im Oktober 2024 erklärte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg den Bebauungsplan für den Stader Surfpark für unwirksam. Ein zentraler Kritikpunkt war die Nichtvereinbarkeit des Bauprojekts mit den Zielen der Raumordnung. Das geplante Surfpark-Areal befindet sich in einem Vorranggebiet für Schwerindustrie - entsprechend den Vorgaben des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) des Landkreises, das verbindlich für Bauleitplanungen der Kommunen ist. Damit das Projekt doch noch realisiert werden kann, bringt die Hansestadt Stade ein sogenanntes Zielabweichungsverfahren ins Spiel, das in Ausnahmefällen Abweichungen von Raumordnungszielen erlaubt. Doch die Surfpark-Gegner halten dagegen: Sie verweisen auf ein von ihnen in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten. Demnach soll eine solche Ausnahmeregelung rechtlich nicht zulässig sein. Zerschlagen sich jetzt etwa die Surfpark-Pläne?
Gutachter: Zielabweichungsverfahren keine Lösung
Der "für unwirksam beurteilte Bebauungsplan der Stadt Stade kann nicht kurzfristig mittels einer einfachen Ausnahmegenehmigung (= Zielabweichung) der Landkreisverwaltung geheilt werden", heißt es in einer Mitteilung der "Bürgerinitiative Surfpark - nein danke". Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine solche Ausnahme seien nicht gegeben, so der Gutachter Prof. Dr. Martin Schulte. Worauf der Direktor des Instituts für Technik- und Umweltrecht der Juristischen Fakultät der TU Dresden seine Rechtsauffassung konkret begründet, lässt die BI in ihrer Mitteilung offen. Einer Bitte des WOCHENBLATT um Einsichtnahme in das Gutachten hat sich die BI verweigert.
Fragwürdige Argumentation der Surfpark-Gegner
Wie seinerzeit im OVG-Urteil ausgeführt, würde die Errichtung des Surfparks erhebliche Einschränkungen für eine potenzielle industrielle Nutzung der Flächen mit sich bringen - etwa durch erforderliche Abstandsregelungen und Schutzmaßnahmen vor Immissionen. Dies widerspreche der Vorgabe, dass andere Nutzungen in solchen Vorranggebieten die industrielle Entwicklung nicht behindern dürfen, so die Verwaltungsrichter. Ironischerweise führen die Gegner selbst die mögliche Einschränkung der industriellen Entwicklung als Argument gegen den Surfpark an, obwohl sie sich als Umweltschützer verstehen. Diese Argumentation sorgt bei Befürwortern des Projekts für Unverständnis. Sie sprechen von „verlogener Rhetorik“.
BI: Änderung des RROP als einziger Weg
Dennoch pocht die BI auf den formalen Status des Gebiets als Vorranggebiet für Schwerindustrie, wie es das RROP definiert – eine Festlegung, die aus der Zeit stammt, als dort ein BMW-Werk geplant war. Obwohl diese Pläne längst aufgegeben wurden, blieb das Areal im RROP ein industrielles Vorranggebiet. Nach Auffassung der BI besteht die einzige Möglichkeit, den Bebauungsplan für den Surfpark rechtskonform zu gestalten, in einer Änderung des RROP. Derzeit ist der Landkreis dabei, ein neues RROP aufzustellen. Bis dieses in Kraft tritt, dürfte aber noch einige Zeit vergehen. Dazu heißt es von den Surfpark-Gegnern: "Das würde erneut ein zeitaufwändiges Planungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung und abschließender Abstimmung im Kreistag frühestens 2027 bedeuten oder deutlich später – Ergebnis offen." Die Hoffnung der BI: Wenn die Realisierung des Surfparks um Jahre zurückgeworfen werden, gibt der Investor möglicherweise auf.
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Die Hansestadt Stade hingegen betrachtet das Zielabweichungsverfahren weiterhin als praktikable Lösung. "Das Gutachten hat uns keine neuen Erkenntnisse gebracht", erklärt der städtische Pressesprecher Stephan Voigt. Die Stadt werde zeitnah ein Zielabweichungsverfahren beim Landkreis beantragen. Dieses Verfahren ist nach Ansicht der Stadt rechtskonform, wie Voigt erklärt: Schließlich habe der Gesetzgeber dieses Instrument bereitgestellt, "um in einem vergleichsweise zügigen Verwaltungsverfahren eine Abweichung von den Zielen der Raumordnung zu ermöglichen".
Der Landkreis reagiert zurückhaltend auf das Thema: Man habe das Gutachten "zur Kenntnis genommen", so Landkreis-Sprecherin Nina Dede. "Zum jetzigen Zeitpunkt ändert dieses Gutachten nichts am Verfahrensablauf." Sobald die Stadt einen Antrag zur Zielabweichung eingereicht habe, werde man diesen prüfen. "Eine vorherige Beurteilung des Zielabweichungsverfahrens ist seitens des Landkreises Stade nicht möglich."
Redakteur:Jörg Dammann aus Stade |
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