Wahlleiter Kraska hält Motiv mit Feuerwehrmann für rechtens
Feuerwehr-Plakat: Keine unzulässige Wahlwerbung
![Sönke Hartlef mit dem umstrittenen Plakat Foto: jd](https://media04.kreiszeitung-wochenblatt.de/article/2019/05/28/4/340724_L.jpg?1559932749)
- Sönke Hartlef mit dem umstrittenen Plakat Foto: jd
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jd. Stade. In der Wahlwerbung nutzen die Parteien noch immer ganz traditionell Plakate. Im Wahlkampf um den Bürgermeisterposten in Stade hingen überall die Konterfeis der Kandidaten von SPD und CDU. Während Silvia Nieber auf ein Porträtfoto von sich setzte, verwendete Sönke Hartlef verschiedene Motive. Auf einem Plakat war er mit einem Feuerwehrmann zu sehen, der eine Uniform der Stader Ortswehr trägt. Hartlef wollte damit nach eigenen Worten ein Bekenntnis zum Ehrenamt abgeben. Doch dieses Wahlplakat führte zu Irritationen bei den anderen Parteien. "Ist diese Form der Wahlwerbung zulässig?", wollte der FDP-Ratsherr Wilfried Ehlers auf der Sitzung des Feuerwehrausschusses von der Verwaltung wissen. Schließlich sei die Feuerwehr zu parteipolitischer Neutralität verpflichtet. Bernhard Augustin von der SPD stieß ins gleiche Horn: "Das Thema beschäftigt auch unsere Fraktion."
Hartlef war bereits in der Woche zuvor vom WOCHENBLATT auf das umstrittene Plakat angesprochen worden. Er habe mit der Verwaltung Rücksprache gehalten und das Motiv sei seitens der Verwaltung nicht beanstandet worden, lautete Hartlefs Antwort. Doch schon Anfang Mai will Ehlers eine E-Mail an den Ersten Stadtrat Dirk Kraska geschickt haben - in dessen Funktion als Wahlleiter und mit der Bitte um Mitteilung, ob das "Feuerwehrplakat" rechtens sei. "Diese Frage ist mir neu", erklärte Kraska nun in der Sitzung. Außerdem nehme er nicht in seiner Funktion als Wahlleiter an der Sitzung teil und wolle sich nicht für Wahlkampfzwecke benutzen lassen.
Auf WOCHENBLATT-Nachfrage teilte Stadtsprecher Tjorven Plate nun mit, dass Kraska bereits "vor einigen Wochen" von Hartlef auf das Plakat angesprochen worden sei. Nach einer Schnellprüfung sei kein Beanstandungsgrund zu erkennen gewesen. Bei einer erneuten Überprüfung komme man zu dem gleichen Ergebnis. Eine Beurteilung des Falls sei unter dem Aspekt einer möglichen privaten Wahlbeeinflussung vorgenommen worden. "Die Schwelle einer einen Wahlfehler darstellenden unzulässigen privaten Wahlbeeinflussung, die geeignet ist, die Entscheidungsfreiheit ernstlich und unzulässig zu beeinträchtigen, ist indes nicht überschritten", heißt es ein wenig verklausuliert.
Und weiter: Das Wahlplakat sei auch nicht wegen der Verwendung von Hoheitszeichen zu beanstanden. Es handele sich nämlich auf dem Wahlplakat um keine Uniform, sondern lediglich eine allgemeine Einsatzkleidung, so Plate. "Die Verwaltung ist mit Bekanntwerden des Wahlplakates zwar aktiv geworden, hat aber aus den genannten Gründen keine Veranlassung zum Einschreiten gesehen."
• Die Angelegenheit veranlasste auch Stadtbrandmeister Klaus-Daniel Ney zu einer Stellungnahme. "Wir haben unsere Feuerwehrleute darauf hingewiesen, bei ihrer Tätigkeit für die Feuerwehr politische Neutralität zu bewahren und nicht als Fürsprecher einer bestimmten Partei aufzutreten."
Redakteur:Jörg Dammann aus Stade |
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