SPD wendet sich gegen Zweckentfremdung
Kein Wohnraum in Stade in Ferienwohnungen umwandeln

Die Stader Altstadt und der Hafen sind - gerade wie hier beim Craft Beer Festival - beliebte Touristenmagneten. Für Vermieter ist es finanziell attraktiv, Wohnraum in Ferienwohnungen umzuwandeln. Die SPD möchte diesem Vorgehen aber einen Riegel vorschieben | Foto: Martin Elsen/nord-luftbilder.de
  • Die Stader Altstadt und der Hafen sind - gerade wie hier beim Craft Beer Festival - beliebte Touristenmagneten. Für Vermieter ist es finanziell attraktiv, Wohnraum in Ferienwohnungen umzuwandeln. Die SPD möchte diesem Vorgehen aber einen Riegel vorschieben
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Rund ein Drittel der Ferienwohnungen auf Sylt sollen illegal sein. Dagegen geht jetzt die Baubehörde des Kreises Nordfriesland vor. Nun ist Stade nicht unbedingt mit der beliebten Ferieninsel zu vergleichen - schon gar nicht, was die Zahl der Touristen betrifft. Doch wie auf Sylt herrscht in der Hansestadt Wohnungsknappheit. Deswegen will die Stader SPD jetzt erreichen, dass die Stadt gegen die Vermietung von Wohnungen an Touristen vorgeht. Die Genossen fordern, dass Stade eine sogenannte Zweckentfremdungssatzung einführt, um die Wohnungsnot ein wenig zu entschärfen.

Angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt 

Mithilfe dieser Satzung soll "eine Zweckentfremdung bezahlbarem Wohnraums durch Umnutzung als Ferienappartements oder Gewerberäume" unterbunden werden, heißt es in dem SPD-Antrag. Es würden zwar noch keine "Sylter Verhältnisse" herrschen, doch es gebe in Stade bereits Bestrebungen von Investoren, größere Wohneinheiten zwecks Umwandlung in Ferienwohnungen erwerben zu wollen. "Jede Wohnung, die zweckentfremdet wird, fehlt auf unserem bereits angespannten Wohnungsmarkt", begründen der SPD-Fraktionschef Kai Holm und seine Stellvertreterin Daniela Oswald den Antrag. 

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Land hat gesetzliche Grundlage geschaffen

Die SPD bezieht sich dabei auf das 2019 in Kraft getretene "Niedersächsische Gesetz über das Verbot der
Zweckentfremdung von Wohnraum" (NZwEWG). Dieses Gesetz dient der Erhaltung von Wohnraum in
Orten, in denen ein Mangel an Wohnraum besteht und die Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen nicht mehr gewährleistet ist. Auf Basis des Gesetzes können Kommunen eine Satzung erlassen, um zu verhindern, dass reguläre Wohnungen einfach zu Ferienwohnungen oder Büroräume umgewandelt werden. Voraussetzung ist der Nachweis, dass nicht ausreichend bezahlbarer Wohnraum vorhanden ist. 

Entsprechende Satzungen gibt es bereits in Städten mit hohem Touristenaufkommen, wie Lüneburg, Hildesheim oder Nürnberg. Die Genossen argumentieren, dass es im Innenstadtbereich von Stade mangels Platz kaum Möglichkeiten gibt, zusätzlichen Wohnraum durch Neubauten zu schaffen. Hinzu komme, so die SPD, dass geplante Bauvorhaben zur Schaffung preiswerter Mietwohnungen wie das Projekt "Altes Mineralölwerk" derzeit nicht umgesetzt werden. 

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Rechtssichere Datenbasis muss vorliegen

Die Genossen sind sich darüber im Klaren, dass für die Zweckentfremdungssatzung eine belastbare  Datenbasis vorliegen muss, damit diese auch einer möglichen Klage standhält. Die rechtlichen Voraussetzungen müssten daher im Zuge der politischen Beratungen über den Antrag geklärt werden. Die Satzung stelle sicher keinen "Gamechanger" beim Kampf gegen die Wohnungsnot dar, meinen Holm und Oswald. Sie könnte aber ein "weiteres Puzzlestück zum Schutz bestehenden Wohnraums sein".

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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