Stadt will mit Bußgeld-Androhung Druck machen
Problem in Stade: Anerkannte Flüchtlinge verweigern Wohnungssuche
Asylsuchende sind dazu verpflichtet, in einer von der Kommune zugewiesenen (Gemeinschafts-)Unterkunft zu wohnen. Mit dem Erhalt eines Aufenthaltstitels endet die Unterbringungspflicht für die Bewohner und die Unterbringungsverpflichtung durch die Gemeinde. Dann müssen die betreffenden Personen die Unterkunft verlassen. Sie sind dazu gehalten, sich selbstständig nach einer Wohnung umzuschauen. Doch in der Praxis funktioniert das in manchen Fällen nicht, wie das Beispiel Stade zeigt. Dort bleiben einige Flüchtlinge noch monate- oder sogar jahrelang in den städtischen Unterkünften. Ganz abgesehen von der schwierigen Lage auf dem Wohnungsmarkt, nehmen manche ganz bewusst die Nachteile eines Gemeinschaftsquartiers aus Kostengründen in Kauf. Das bei der Miete gesparte Geld wird dann oftmals in die Heimat geschickt, um dort die Familie zu unterstützen. Diesem Missbrauch bei öffentlichen Unterkünften will die Hansestadt Stade künftig einen Riegel vorschieben. Denn die Auszugs-Verweigerer verursachen Kosten, für die die Allgemeinheit aufkommen muss.
Unterbringungssatzung wird angepasst
Unter welchen Bedingungen Geflüchtete bereitgestellten Wohnraum nutzen dürfen, hat Stade in der "Satzung über die Unterbringung ausländischer Asylsuchender" geregelt. Darin ist in 13 Paragrafen u.a. festgehalten, welche Pflichten die Bewohner haben, an was für Regeln sie sich halten müssen und wie hoch die Benutzungsgebühren sind. Diese Unterbringungssatzung möchte die Verwaltung nun an die Realitäten anpassen. Wichtigster Punkt ist dabei die missbräuchliche Nutzung der Unterkünfte durch Flüchtlinge, die aufgrund eines abgeschlossenen Verfahrens keine Berechtigung mehr haben, dort zu wohnen.
Benutzungsgebühr günstiger als Miete
Was manche anerkannte Flüchtlinge von einer Wohnungssuche abhält, sind die Kosten. Die Miete für eine Wohnung fällt um ein Vielfaches höher aus als die Benutzungsgebühr für ein Zimmer in den städtischen Unterkünften. Dort sind derzeit monatlich 230 Euro zu zahlen. Wenn es sich um ein Quartier mit mehr als 50 Plätzen handelt, sind nur 192 Euro fällig. Das dürfte für viele ein Anreiz sein, in der günstigen Unterkunft dauerhaft zu verweilen. Dieses Verhalten will die Stadt nicht länger hinnehmen, da die Benutzungsgebühren bei Weitem nicht die Kosten für die städtischen Flüchtlingsunterkünfte decken. Es dürfte im öffentlichen Interesse liegen, "dass der vergleichsweise preisgünstige Verbleib in Gemeinschaftsunterkünften durch Zahlung einer Benutzungsgebühr und der Inkaufnahme von Mehrbettzimmern seitens der Verwaltung nicht langfristig zu tolerieren ist", heißt es von der Stadt.
Bußgeld bis 5.000 Euro möglich
Das würde im Klartext bedeuten: Wer zu geizig ist, sich trotz ausreichenden Einkommens eine Wohnung zu mieten, muss mit Konsequenzen rechnen. Die Verwaltung will es künftig als "freiwillig gewählte Obdachlosigkeit" werten, wenn sich ein anerkannter Flüchtling, der in Lohn und Brot steht, nicht aktiv auf Wohnungssuche begibt. Um diese Suche rechtsverbindlich einfordern zu können, nimmt die Stadt einen Bußgeldtatbestand in ihre Unterbringungssatzung auf. Demnach gilt es künftig als Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bis 5.000 Euro geahndet werden kann, wenn jemand - wie in der Neufassung der Satzung formuliert - "keine ausreichenden Eigenbemühungen zur Selbstanmietung einer Wohnung anstellt".
"Wir hatten bisher keine rechtliche Handhabe, unserer berechtigten Forderung nach einem Auszug aus einer Gemeinschaftsunterkunft Nachdruck zu verleihen", rechtfertigt Stades Stadtrat Carsten Brokelmann die Verschärfung bei der Unterbringungssatzung. Allerdings will die Stadt nicht gleich zur Bußgeld-Keule greifen. Jeder Fall soll "individuell beurteilt werden, bevor Bußgeldtatbestände greifen". Zudem will man den Betreffenden Hilfe zur Selbsthilfe anbieten und sie bei der Wohnungssuche unterstützen. Dies könnte beispielsweise in Form von "Brückenmietverträgen" erfolgen, bei denen die Stadt zunächst Wohnungsmieter wird und der Flüchtlinge dann den Vertrag übernimmt. Auch das Erteilen von Wohnberechtigungsscheinen könnte hier hilfreich sein.
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