Diskussion um Verteidigungsbereitschaft
Umfrage: Nur 22 Prozent sind gegen eine Wehrpflicht

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(jd). Nach der russischen Invasion in der Ukraine muss Deutschland auf die veränderte Bedrohungslage reagieren. Mit ihrer derzeitigen militärtechnischen, aber auch personellen Ausstattung ist die Bundeswehr kaum für einen möglichen Ernstfall gewappnet. Vor diesem Hintergrund flammte die Debatte um eine Wiedereinführung der 2011 ausgesetzten Wehrpflicht auf. Das WOCHENBLATT führte dazu eine Online-Umfrage durch und stellte den Lesern die Frage: "Soll es in Deutschland wieder eine Wehrpflicht geben?"

Die Antwort darauf ist ziemlich eindeutig ausgefallen: Lediglich 22 Prozent der Umfrage-Teilnehmer sind gegen eine Wehrpflicht. Eine große Mehrheit von 77 Prozent spricht sich für einen Wehrdienst aus bzw. steht dem Thema zumindest nicht ablehnend gegenüber. Rund die Hälfte davon möchte allerdings nur dann wieder einen Wehrdienst haben, wenn dieser in eine allgemeine Dienstpflicht eingebettet ist.

Um dem Thema die Brisanz zu nehmen, haben viele Bundespolitiker der Diskussion um die Wehrpflicht ein quasi ziviles Etikett angeheftet, indem sie nämlich jetzt von einer Dienstpflicht sprechen. Bei einer solchen Dienstpflicht, die junge Menschen etwa im Rahmen eines sogenannten Gesellschaftsjahres abzuleisten hätten, wäre der Militärdienst nur eine Option neben Tätigkeiten im sozialen Bereich.

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Doch reicht das aus? Auch ein großer Teil der WOCHENBLATT-Leser, die sich an der Online-Umfrage beteiligt haben, scheint da Zweifel zu haben. Immerhin stimmten 38 Prozent bei der Frage nach einer Wiedereinführung der Wehrpflicht der Aussage zu: „Ja, unser Land muss sich im Ernstfall besser verteidigen können.“

Doch was bedeutet der Begriff Wehrpflicht überhaupt konkret? Wie ist die die derzeitige rechtliche Lage? Fakt ist, dass lediglich die gesetzliche Verpflichtung zur Ableistung des Grundwehrdienstes ausgesetzt ist. Die Wehrpflicht an sich besteht weiter. Sie ist nicht abgeschafft, sondern beschränkt sich derzeit auf den Spannungs- bzw. Verteidigungsfall.

Männer bis 60 können eingezogen werden

Bei einem Spannungsfall wird die Bundeswehr in eine erhöhte militärische Alarmbereitschaft versetzt. Das Vorliegen eines solchen Falles muss der Bundestag mit einer Zweidrittelmehrheit beschließen. Dieses Quorum gilt auch für den Eintritt des Verteidigungsfalles, wobei zusätzlich die Zustimmung des Bundesrates erforderlich ist. Die Feststellung des Verteidigungsfalles ist laut Grundgesetz dann zu treffen, wenn das „Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht“.

In beiden Fällen würde die Wehrpflicht für alle erwachsenen männlichen Personen greifen. „Wehrpflichtig sind alle Männer vom vollendeten 18. Lebensjahr an, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind“, heißt es im Wehrpflichtgesetz. Dort wird auch bestimmt, dass Männer bis 60 Jahre wehrpflichtig sind.

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Weiterhin keine Wehrpflicht für Frauen

Auch wenn Frauen schon seit zwei Jahrzehnten als Soldatinnen in der Bundeswehr dienen dürfen: Für sie besteht nach wie vor keine Wehrpflicht. Artikel 12a des Grundgesetzes ist hier unmissverständlich: "Männer können vom vollendeten 18. Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden." Für Frauen ist eine Dienstpflicht hingegen nur in Krankenhäusern, Lazaretten und im Sanitätswesen vorgesehen. Wörtlich heißt es im Grundgesetz zum Dienst von Frauen: "Sie dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden."

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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