Ausländerbehörde muss nicht aufgesucht werden
Aufenthaltserlaubnis für Ukrainer wird bis 2025 verlängert
Rund 4.500 Menschen aus der Ukraine sind seit dem Beginn des russischen Angriffskrieges im Februar 2022 in den Landkreis Stade geflohen, wobei fast ein Viertel wieder den Landkreis verlassen hat. Für ukrainische Staatsbürger galt bisher eine zweijährige Aufenthaltserlaubnis. Diese werde nun um ein Jahr verlängert, so die Ausländerbehörde. Ein Besuch in der Kreisverwaltung ist nicht notwendig.
Mit der sogenannten Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung werden ab dem 1. Februar 2024 Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 4. März 2025 verlängert. Diese besonderen Aufenthaltserlaubnisse wurden und werden gemäß Paragraf 24, Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes für die diejenigen Ausländer gewährt, die wegen des Krieges in der Ukraine nach Deutschland geflohen sind. Eine Verlängerung der Aufenthaltstitel bei der Kreis-Ausländerbehörde ist nicht notwendig.
Alle Ukrainerinnen und Ukrainer, die nach dem 1. Februar 2024 nach Deutschland einreisen, erhalten nach der Registrierung eine Aufenthaltserlaubnis bis zum 4. März 2025. Mehr zur Aufenthaltserlaubnis sowie weitere Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine gibt es hier online in englischer, ukrainischer und russischer Sprache.
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