Ausländerbehörde muss nicht aufgesucht werden
Aufenthaltserlaubnis für Ukrainer wird bis 2025 verlängert
Rund 4.500 Menschen aus der Ukraine sind seit dem Beginn des russischen Angriffskrieges im Februar 2022 in den Landkreis Stade geflohen, wobei fast ein Viertel wieder den Landkreis verlassen hat. Für ukrainische Staatsbürger galt bisher eine zweijährige Aufenthaltserlaubnis. Diese werde nun um ein Jahr verlängert, so die Ausländerbehörde. Ein Besuch in der Kreisverwaltung ist nicht notwendig. Mit der sogenannten Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung werden ab dem 1. Februar 2024...