Mehr Geld durch Gesetzesänderung
Bessere BAföG-Leistungen auch für Schüler
Gute Nachrichten für Schülerinnen und Schüler: Auch sie profitieren von Änderungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes – kurz BAföG. Das betont das Amt für Ausbildungsförderung beim Landkreis Stade.
Die Leistung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz ist eine staatliche Unterstützung für junge Menschen auch während einer schulischen Ausbildung, wenn ihnen selbst und ihren Familien die erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen. Die Förderung ist daher in der Regel einkommensabhängig und wird als Zuschuss gezahlt. Das Amt für Ausbildungsförderung beim Landkreis Stade ist im Regelfall für die Schülerinnen und Schüler zuständig, deren Eltern im Landkreis Stade wohnen. Ob BAföG-Leistungen gezahlt werden, ist zunächst davon abhängig, ob die Schulform förderungsfähig ist. Bei dem Besuch von weiterführenden Allgemeinbildenden Schulen (ab Klasse 10) sowie bei Schulformen der beruflichen Grundbildung an den Berufsbildenden Schulen kommt eine Förderung nicht in Frage, wenn die Schülerinnen oder Schüler noch bei ihren Eltern wohnen.
Seit Schuljahresbeginn profitieren Schülerinnen und Schüler von einer Gesetzesänderung:
- Höhere Bedarfssätze: Mit der Gesetzesänderung ab August 2022 wurden die Bedarfssätze für die Schülerförderung um fünf bis acht Prozent angehoben. Die Höhe der Bedarfssätze richtet sich nach der jeweiligen Schulform. Ebenso wurde der Kinderbetreuungszuschlag (für Auszubildende mit Kindern) sowie der Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag entsprechend angehoben.
- Höhere Freibeträge: Sämtliche Einkommensfreibeträge wurden angehoben. Allein der Freibetrag vom Elterneinkommen erhöht sich um rund 20 Prozent. Der Vermögensfreibetrag wurde von 8.200 auf 15.000 Euro (für unter 30-Jährige) und auf 45.000 Euro (ab 30 Jahren) angehoben.
- Altersgrenze angehoben: Die Altersgrenze für eine BAföG-Förderung liegt bei Beginn der Ausbildung jetzt bei 45 statt wie bisher bei 30 Jahren.
- Antragstellung erleichtert: Ausdrucken und Unterschreiben eines Antrages ist bei Nutzung des digitalen Antragsassistenten „BAföG Digital“ künftig nicht mehr erforderlich. Der Antrag kann über die Internetseite „www.bafoeg-digital.de“ elektronisch übermittelt werden. Es ist aber auch weiterhin möglich, den Förderungsantrag in Papierform beim Förderungsamt einzureichen.
Für bereits laufende Förderungen, die vor dem 1. August dieses Jahres begonnen haben, gelten die neuen Sätze dann seit dem 1. Oktober 2022 ebenfalls.
Nähere Auskünfte zum Thema Schüler-BAföG gibt es beim Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises Stade unter der Telefonnummer 04141 - 125084. Zahlreiche Informationen zum BAföG bietet auch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) auf seiner Internetseite oder unter der gebührenfreien BAföG-Hotline 0800 - 223 63 41.
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