Zuschüsse für Hauseigentümer
Stader Altstadt: Wer sein Haus saniert, erhält Fördergeld
Stades pittoreske Altstadt mit ihren vielen historischen Bauten ist ein Touristenmagnet. Doch so schön die Häuser anzuschauen sind: Bei den meisten Gebäuden besteht ein hoher Modernisierungsbedarf. Besonders die energetische Sanierung ist hier ein wichtiger Punkt - sowohl aus ökologischen als auch ökonomischen Gründen. Investitionen der Eigentümer in die Instandhaltung ihrer Immobilien - gerade in energetischer Hinsicht - werden finanziell gefördert - im Rahmen der sogenannten Modernisierungsrichtlinie. Diese Förderung soll jetzt verlängert werden. In den kommenden 13 Jahren stehen für das Fördergebiet "Stade-Altstadt" 3,45 Millionen Euro aus öffentlichen Mitteln zur Verfügung, der städtische Eigenanteil beträgt davon ein Drittel.
Die Hauseigentümer können mit den Fördergeldern ihre Kosten beispielsweise beim Austausch von Heizungsanlagen und Fenstern oder bei der Dämmung von Dächern oder Kellerdecken reduzieren. Die Stadt ist höchst interessiert daran, dass die Bausubstanz gerade denkmalgeschützter und das Stadtbild prägender Gebäude durch Sanierungsmaßnahmen erhalten bleibt. Aber auch der Klimawandel ist ein Thema. So sollen Fassaden begrünt werden, um das Mikroklima in der Innenstadt zu verbessern. Die ersten Immobilienbesitzer in der Stader Altstadt nehmen die Förderung bereits in Anspruch. Zwölf Modernisierungs- und Instandsetzungsverträge wurden inzwischen abgeschlossen. Andere Eigentümer haben ihr Interesse bekundet und lassen sich beraten.
Das Land Niedersachsen hat jetzt allerdings die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen überarbeitet. U.a. wurden die pauschalen Fördersätze gekürzt. So liegt die Förderquote bei denkmalgeschützten Gebäuden nur noch bei 40 statt bisher 50 Prozent. Die Kappungsgrenze wurde von 75.000 Euro auf 50.000 Euro reduziert. Bei den Stadtbild prägenden Gebäude beträgt die Förderquote nur noch 30 Prozent (vorher 40) und die Kappungsgrenze wurde auf 30.000 Euro (vorher 50.000 Euro) gesenkt.
Die Stadt führt eine Liste derjenigen Gebäude, die förderfähig sind. Diese Liste wurde aufgrund einiger Unstimmigkeiten bereinigt. Außerdem erfolgte eine Anpassung an den aktuellen Stand des Denkmalkatasters des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht. Die Entscheidung über die Vergabe von Fördermitteln liegt im Ermessen der Hansestadt Stade.
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