IHK-Umfrage
Digitalisierung mit Stärken und Schwächen

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Im Vergleich zum Jahr 2023 ist die Zufriedenheit der niedersächsischen Unternehmen mit der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung im Jahr 2024 noch einmal gesunken: 15 Prozent der befragten Betriebe bewerten die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung auf einer Schulnoten-Skala mit einer glatten sechs. Rund 63 Prozent versehen den Digitalisierungsstand der Verwaltung mit einer vier oder einer fünf. Nur rund 20 Prozent geben die Noten eins bis drei. Das sind die Kernergebnisse der Niedersachsen-Auswertung der jährlichen Digitalisierungsumfrage der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) 2024 mit 483 teilnehmenden niedersächsischen Unternehmen.
IHKN-Hauptgeschäftsführerin Maike Bielfeldt blickt kritisch auf diese Ergebnisse: „Die erfolgreiche Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung wäre ein Game-Changer für unsere Unternehmen. Zahlreiche Digitalisierungsinvestitionen in Unternehmen werden erst wirksam, wenn Prozesse digital an die Verwaltung übergeben werden können. Wenn Niedersachsen sich hier an die Spitze setzt, wäre das ein Booster für das Wirtschaftswachstum. Mit zusätzlichen Investitionen des Landes sollten Standardisierung und Einheitlichkeit auch auf der kommunalen Ebene vorangetrieben werden.“
Betriebe sind zufrieden mit der eigenen digitalen Entwicklung
Im Gegensatz zur Verwaltung beurteilt die niedersächsische Wirtschaft ihre eigene digitale Entwicklung im Jahr 2024 erneut positiv. 31 Prozent der Unternehmen bewerten ihren eigenen Digitalisierungsgrad mit einer zwei (2023: 24 Prozent). Weitere 42 Prozent der Unternehmen bewerten ihre Digitalisierung mit einer drei (2023: 43 Prozent). Die Anteile der darunter liegenden Bewertungen mit einer vier bis sechs sind in den letzten Jahren spürbar zurückgegangen. Sie liegen im Jahr 2024 nur noch bei rund 20 Prozent (2023: 27 Prozent). Die Unternehmen bewerten ihren Digitalisierungsgrad erneut spürbar besser als im Vorjahr.
Michael Wilkens, IHKN-Sprecher Digitalisierung, begrüßt diese Entwicklung und stellt heraus: „Der Digitalisierungsgrad der niedersächsischen Wirtschaft liegt nach den erfolgreichen Anstrengungen der vergangenen Jahre im Großen und Ganzen im Bundesschnitt. Jetzt ist es an der Zeit, den Weg an die Spitze zu beschreiten. Der neue Digitalisierungsfahrplan der Landesregierung kann dazu einen wichtigen Beitrag leisten, wenn die Ideen mit ausreichend Mitteln unterlegt werden.“
Bei der Frage nach den Motiven für die Digitalisierung in den Unternehmen hat es im Vergleich zu 2023 eine Veränderung gegeben. An der Spitze steht nun mit gut 69 Prozent die Reduzierung von Kosten vor der Verbesserung der Qualität (68 Prozent). Auf dem dritten Platz folgt mit 63 Prozent die Flexibilisierung des Arbeitens. Als größte Herausforderungen werden weiterhin die mangelnde Zeit (62 Prozent) und die Komplexität (55 Prozent) genannt.
KI ist in der Wirtschaft auf dem Vormarsch
Die Niedersachsen-Auswertung der DIHK-Digitalisierungsumfrage zeigt außerdem, dass 2024 bereits 77 Prozent der Unternehmen Künstliche Intelligenz in ihrem Alltag nutzen oder dies innerhalb der nächsten drei Jahre planen. 40 Prozent beschäftigen sich darüber hinaus mit dem „Internet of Things“.
Ihre Breitbandanbindung bewerten die Unternehmen inzwischen ebenfalls positiver. Rund 74 Prozent verfügen aktuell über eine bedarfsgerechte Internetanbindung. Michael Wilkens führt aus: „Unser Ziel muss sein, jedes Unternehmen und jeden Haushalt mit schnellem Internet zu versorgen. Hier hat Niedersachsen in den vergangenen Jahren viel erreicht. Bund und Land müssen die Lücken füllen, die der Markt nicht schließen wird.“
Unsicherheit bei der Datennutzung
Einen besonderen Blick legte die-IHK-Digitalisierungsumfrage 2024 auf die Datennutzung. 59 Prozent der Unternehmen gaben an, dass rechtliche Unsicherheiten bei der Datennutzung bestehen. Weitere 54 Prozent nennen technische Hemmnisse. 37 Prozent der Unternehmen fehlt nach eigener Aussage das Know-How bei der Verwertung der Daten. Die niedersächsischen Unternehmen brauchen verbindliche Aussagen und einheitliche Standards der unterschiedlichen Datenschutzbeauftragten der Bundesländer. Für die Umsetzung des AI Acts ist eine einheitliche Aufsicht auf der Bundesebene notwendig, die sich als Dienstleister für die Unternehmen sieht. Verbindliche Rechtauskünfte würden die Sicherheit beim Umgang mit Daten auch im Zusammenhang mit KI deutlich erhöhen.
Informationen zu den Bundesergebnissen der IHK-Digitalisierungsumfrage 2024 finden sich unter: www.dihk.de



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