Zweiter Lockerungsschritt
Diese Corona-Regeln gelten jetzt
(os). Seit dem gestrigen Freitag, 4. März, gilt die neue niedersächsische Corona-Verordnung. Sie umfasst weitere Lockerungen. Das sind die nun geltenden Regelungen: Kontaktregelungen: Zusammenkünfte und Feierlichkeiten in privaten Räumlichkeiten mit ausschließlich geimpften oder genesenen Personen sind ohne Begrenzung der Personenzahl zulässig. Feiern in der Gastronomie oder organisierte Veranstaltungen unterliegen den dortigen Regelungen (3G, Maske bis zum Sitzplatz). Für nicht geimpfte...