Gericht entscheidet
Wer betrunken E-Scooter fährt, riskiert seine Fahrerlaubnis
Wer mit einem fahrbaren Untersatz am Straßenverkehr teilnimmt und betrunken ist, riskiert seinen Autoführerschein, auch wenn er "nur" mit einem E-Scooter unterwegs ist. Die 11. große Strafkammer des Landgerichts Lüneburg hat mit einem Beschluss (Az. 111 Qs 42/23) klargestellt, dass die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Vorwurfs einer Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter gerechtfertigt sein kann. Der Beschwerdeführer, dem die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen durch das...