Keine Begehrlichkeiten wecken
Das passiert mit Holz von Straßenbäumen und aus dem Wald
Bis vor wenigen Tagen wurde in Gärten und Wäldern sowie entlang der Straßen fleißig gesägt. Bis Ende Februar durfte an Bäumen und Gehölzen geschnitten und Fällarbeiten durchgeführt werden. Seit dem 1. März ist offiziell Schluss. Hintergrund: Laut Bundesnaturschutzgesetz ist es jedes Jahr vom 1. März bis 30. September grundsätzlich verboten, Hecken zu schneiden und Bäume zu fällen. Grund dafür ist der Tierschutz. Denn ab Frühling beginnt die Brutzeit der Vögel, die in Bäumen und Sträuchern ihre...