Landkreis Stade: Waffenrechtliche Anträge ruhen
Neues Waffengesetz blockiert die Arbeit der Behörden
Waffenbesitzer könnten ein Problem bekommen: Derzeit sind keine waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfungen möglich. Grund ist das geänderte Waffengesetz. Darin ist eine Verfahrensänderung vorgesehen, deren genaues Prozedere noch ungeklärt ist. Es geht dabei um die Beteiligung von Bundespolizei und Zollkriminalamt. Der Landkreis Stade weist darauf hin, dass die Arbeit der Waffenbehörde stark eingeschränkt ist, solange es keine Klärung gibt. Damit ist bei einer Gesetzesnovelle der inzwischen...