Tostedt
Erneute Bewährungsstrafe für Ballon-Betrüger Karsten Funk

Ballon-Betrüger Karsten Funk  bei einem Prozess gegen ihn im Jahr 2019 | Foto: jd
  • Ballon-Betrüger Karsten Funk bei einem Prozess gegen ihn im Jahr 2019
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Erneute Klatsche für Ballon-Betrüger Karsten Funk aus Handeloh (Landkreis Harburg). Das Amtsgericht Tostedt hat ihn am heutigen Tag wegen Betrugs und schweren Bankrotts zu einer Haftstrafe von 23 Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Außerdem verdonnerte ihn das Gericht zur Schadenswiedergutmachung. Funk soll rund 150.000 Euro an seine 465 (!) Opfer zahlen.

Ballon-Betrüger Karsten F. erneut vor Gericht

Die jetzt verhandelten Betrugsfälle sowie der schwere Bankrott ereigneten sich zwischen 2017 und 2018. In dieser Zeit hatte er zahlreiche Ballonfahrten angeboten und abgerechnet - ohne diese tatsächlich durchzuführen.

Nicht zum ersten Mal: Bereits im Zeitraum von 2011 bis 2014 hatte Funk fast 7.000 verkaufte Gutscheine nicht eingelöst. Dafür war er 2017 zu 20 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das hielt Funk nicht davon ab, seinen "Geschäften" weiter nachzugehen. Nachdem die jetzt verurteilten Taten herauskamen, wurde die erste Bewährung widerrufen und Funk musste seine Strafe absitzen.

Ob er jetzt endlich dem Betrug abgeschworen hat und seine Opfer entschädigt werden, bleibt abzuwarten.

Redakteur:

Thomas Lipinski aus Winsen

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