Landkreis Harburg
VGH stiftet der Tostedter Feuerwehr zehn Rauchvorhänge

Samtgemeinde-Bürgermeier Dr. Peter Dörsam (4. v. li.) mit Vertretern der VGH und der Wehren der Samtgemeinde
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bim. Tostedt. "Wir sind kreisweit, wenn nicht gar niedersachsenweit die einzige Samtgemeinde-Feuerwehr, bei der alle Erstangriffsfahrzeuge mit Atemschutz, Wärmebildkamera, Gasmessgerät und jetzt auch mit mobilem Rauchvorhang ausgestattet sind", freute sich der neue Gemeindebrandmeister Sven Bauer bei der Übergabe von zehn neuen Rauchvorhängen durch die VGH. Gespendet wurde diese wichtige Ausrüstung von den drei VGH-Vertretern Rüdiger Meier und Frank Ottens aus Tostedt sowie Stephan Bellmann aus Handeloh.
Mit dem mobilen Rauchabschluss können z.B. bei Zimmerbränden die übrigen, noch nicht betroffenen Räume und Fluchtwege gegen die Rauchausbreitung abgeriegelt werden, um den Brand- und Rauchschaden gering zu halten oder sogar zu vermeiden.
Christiane Meyer, Sicherheitsbeauftragte der Tostedter Feuerwehr, hatte Rüdiger Meier auf die Bedeutung eines Rauchvorhangs hingewiesen. Meier hatte daraufhin zunächst die Tostedter Wehr damit ausgestattet (das WOCHENBLATT berichtete). Die Wistedter Retter verfügen bereits seit drei Jahren über dieses Hilfsmittel. Auf Bitte von Pressewart Thomas Rieche spendeten die drei VGH-Vertretungen nun allen Wehren der Samtgemeinde Rauchvorhänge.
"VGH und Feuerwehr bilden eine Symbiose", sagte VGH-Regionaldirektor Martin Aude. Die VGH sei in Niedersachsen der größte Feuerversicherer mit einem Marktanteil von 38 Prozent. Somit sei mehr als jedes dritte Gebäude über die VGH versichert. Und die habe selbstverständlich ein Interesse an einem Brandschutz mit gut ausgerüsteten und gut ausgebildeten Feuerwehren. "Wir wünschen uns erfolgreiche Einsätze, bei denen Sie Leben retten, Schaden mindern und von denen Sie selbst auch unversehrt zurückkehren", so Aude, der sich bei den freiwilligen Feuerwehrleuten für ihr ehrenamtliches Engagement zum Wohle der Gemeinschaft bedankte.

Samtgemeinde-Bürgermeier Dr. Peter Dörsam (4. v. li.) mit Vertretern der VGH und der Wehren der Samtgemeinde
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