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Bundesweite Razzien
Nach Islam-Vereins-Verbot auch Durchsuchung in Stelle

Das Islamische Zentrum Hamburg (IZH) mit der Blauen Moschee gilt seit Langem als verlängerter Arm des iranischen Regimes | Foto: eyewave
  • Das Islamische Zentrum Hamburg (IZH) mit der Blauen Moschee gilt seit Langem als verlängerter Arm des iranischen Regimes
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Das Islamische Zentrum Hamburg (IZH) mit der "Blauen Moschee" an der Außenalster gilt seit Langem als verlängerter Arm des iranischen Regimes. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat das IZH mit seinen bundesweiten Ablegern daher jetzt verboten, da es sich um eine extremistische Organisation des Islamismus handele, die verfassungsfeindliche Ziele verfolge. Konsequenz: Am Mittwoch, 24. Juli 2024, ab 6 Uhr fanden Razzien in 53 Objekten in acht Bundesländern statt - darunter eine auch im Landkreis Harburg in einem Gebäude in Stelle. Nähere Angaben wollten auf WOCHENBLATT-Anfrage weder das niedersächsische Innenministerium noch das Bundesinnenministerium machen.

Die Vertreter der "Blauen Moschee" hätten in der Vergangenheit die Gewalttaten von Terrororganisationen wie etwa der Hamas verherrlicht und verbotene terroristische Organisationen wie die Hisbollah unterstützt, heißt es.

Von den aktuellen Durchsuchungen betroffen waren Personen und Objekte, die dem IZH und seinen Ablegern zugeordnet werden, in Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. In Niedersachen wurden außer dem Gebäude im Landkreis Harburg noch drei Objekte in Delmenhorst sowie ein Objekt in Wildeshausen durchsucht. Die Polizei beschlagnahmte digitales Material und Propagandamaterial, eine Festnahme erfolgte nicht. Bei keinem der weiteren Objekte handelte es sich laut dem Innenministerium um Moscheen.

Zum Verbot des Islamischen Zentrums Hamburg durch das Bundesinnenministerium erklärt Niedersachsens Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens (SPD): „Das Verbot des Islamischen Zentrums Hamburg begrüße ich sehr, es ist die angemessene Konsequenz der Durchsuchungsmaßnahmen im November 2023. Die Bundesinnenministerin zeigt hier klare Kante. Das IZH war für die schiitisch-islamistisch geprägte Szene in Deutschland, aber auch für Niedersachsen von zentraler Bedeutung und hatte ideologisch einen bestimmenden Einfluss auf die pro-iranische Szene und insbesondere auch auf schiitische Vereinsstrukturen in Niedersachsen. Das Verbot wird den Einfluss des iranischen Regimes auf die hiesige Szene nachhaltig schwächen. Mit den unterschiedlichen Vereinsverbotsverfahren der vergangenen Wochen und Monate auf Landes- wie auf Bundesebene demonstriert der Rechtsstaat seine Handlungsfähigkeit und Wehrhaftigkeit.“

Hamburgs Erster Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher sagte nach dem Verbot: „Die verfassungsfeindlichen Aktivitäten des Islamischen Zentrums Hamburg wurden beendet. Radikaler Islamismus und Antisemitismus haben keinen Platz in einer weltoffenen, demokratischen und freien Hansestadt. Auch auf Grundlage der Erkenntnisse des Hamburger Verfassungsschutzes hat das Bundesinnenministerium heute ein bundesweites Verbot des IZH vollzogen. Unsere Sicherheitsbehörden haben das IZH seit vielen Jahren intensiv beobachtet, sind konsequent gegen das IZH vorgegangen und haben das Verbotsverfahren des Bundes mit ihren Erkenntnissen wirksam unterstützt. Ich danke Bundesinnenministerin Nancy Faeser, Hamburgs Innensenator Andy Grote, dem Bundesamt für Verfassungsschutz und dem Hamburger Landesamt Verfassungsschutz für ihr konsequentes Vorgehen und ihren wichtigen Einsatz für den Rechtsstaat und die Demokratie in Deutschland.“

Weitere Hintergründe zum IZH als islamistische Einrichtung sowie als wichtige, eindeutig von Teheran gesteuerte Vertretung des iranischen Regimes in Europa sind auf der Homepage des Landesamtes für Verfassungsschutz zu finden: www.hamburg.de/verfassungsschutz.

Bundesinnenministerin Faeser
verbietet das "Islamische Zentrum Hamburg"

Bereits am 16. November 2023 hatten Durchsuchungen in 55 Objekten in sieben Bundesländern stattgefunden, bei denen umfassende Beweismittel sichergestellt worden waren. Diese wurden seither ausgewertet und haben die Verdachtsmomente so erhärtet, dass jetzt das Verbot des IZH und seiner Teilorganisationen erfolgte. Bei den Teilorganisationen handelt es sich um die "Islamische Akademie Deutschland e.V.", den "Verein der Förderer einer iranischen-islamischen Moschee in Hamburg e.V.", das "Zentrum der Islamischen Kultur e.V." in Frankfurt (Main), die "Islamische Vereinigung Bayern e.V." in München und das "Islamische Zentrum Berlin e.V.". Das Vermögen wird beschlagnahmt.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser erklärte dazu am Mittwoch: "Wir haben heute das ‚Islamische Zentrum Hamburg‘ verboten, das eine islamistische, totalitäre Ideologie in Deutschland propagiert. Diese islamistische Ideologie richtet sich gegen die Menschenwürde, gegen Frauenrechte, gegen eine unabhängige Justiz und gegen unseren demokratischen Staat. Außerdem unterstützen das ‚Islamische Zentrum Hamburg‘ und seine Teilorganisationen die Terroristen der ‚Hizb Allah‘ und verbreiten einen aggressiven Antisemitismus. 
Mir ist es dabei sehr wichtig, klar zu unterscheiden: Wir handeln nicht gegen eine Religion. Wir unterscheiden klar zwischen Islamisten, gegen die wir hart vorgehen, und den vielen Musliminnen und Muslimen, die zu unserem Land gehören und ihren Glauben leben. Die friedliche schiitische Glaubens- und Religionsausübung ist ausdrücklich nicht von unserem Verbot berührt."

Das IZH verbreite als direkte Vertretung des iranischen „Revolutionsführers“ die Ideologie der sogenannten "Islamischen Revolution" in der Bundesrepublik Deutschland in aggressiv-kämpferischer Weise und wolle diese auch verwirklichen. Statt einer Gesellschaft auf Basis der vom Grundgesetz geschützten freiheitlich-demokratischen Grundordnung werde durch das IZH und seine Teilorganisationen die Errichtung einer autoritär-theokratischen Herrschaft propagiert.

Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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