Niedersachsen
Notverordnung in Kitas zur Aufnahme geflüchteter Kinder gilt weiter

Die Kita-Notverordnung gilt vorerst weiter - Symbolbild | Foto: lordn / Adobe Stock
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Die Niedersächsische Landesregierung hat die sogenannte KiTa-Notverordnung zur flexiblen Aufnahme geflüchteter Kinder in Kindertagesstätten bis zum 31. Juli 2024 verlängert. Die Ausnahmeregelung war im Zuge der Fluchtbewegungen aus der Ukraine geschaffen worden, um kurzfristig weitere Betreuungsplätze zu ermöglichen. Mit der erneuten Verlängerung der sogenannten KiTa-Notverordnung reagiert das Land auf das fortdauernde Kriegsgeschehen in Osteuropa sowie die weiterhin benötigten kommunalen Betreuungsangebote.

Für die Laufzeit der Verordnung bleiben Ausnahmen u.a. bei der Mindestanforderung an Raumgröße und Größe des Außengeländes, der maximalen Gruppenbelegung („+1-Kind-Regelung“) und Wahrnehmung von Aufsichtspflichten „durch andere geeignete Personen“ vorerst bestehen. Die zulässige Höchstzahl an Plätzen pro Kindergartengruppe liegt ursprünglich bei 25, in Krippen bei 15 Kindern. Jedoch dürfen die Gruppen erst dann vergrößert werden, wenn alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft sind. Dafür braucht es keinen entsprechenden Antrag.

Kultusministerin Julia Willie Hamburg (Grüne) wertet die Entscheidung als Notwendigkeit, betont aber zugleich, dass es sich keinesfalls um verbindliche Vorgaben handelt: „Die Träger der einzelnen Kindertagesstätten entscheiden eigenständig darüber, ob sie von den Möglichkeiten, die die Verordnung bietet, vor Ort Gebrauch machen wollen oder nicht. Damit garantieren wir den Einrichtungen weiterhin maximale Flexibilität bei der Unterbringung von geflüchteten Kindern aus der Ukraine. Nichtsdestotrotz handelt es sich bei der Ausnahmeregelung um keine Dauerlösung, sondern lediglich um eine befristete Maßnahme, einen Baustein von vielen. Die Träger haben darüber hinaus viele weitere Möglichkeiten, um der angespannten Situation entgegenzuwirken.“

Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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