Amtsgericht Winsen verurteilt ehemaligen Tierarzt: 1.000 Euro Bußgeld für Storchvertreibung

Der Hochsitz vor dem Umzug: Durch die Verlegung wurde der Storch vertrieben | Foto: archiv
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ce. Winsen. Ein Bußgeld in Höhe von 1.000 Euro bekam jetzt ein ehemaliger Tierarzt (68) aus Hunden vom Amtsgericht Winsen wegen Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz aufgebrummt. Der Mann hatte im Mai vergangenen Jahres seinen mobilen Jägerhochsitz in der Feldmark bei Hunden verlagert. Vor Gericht wurde er nun beschuldigt, durch das Umzugsmanöver einen Storch, der auf dem Hochsitz sein Nest gebaut hatte, vertrieben zu haben. Das Bußgeld kommt der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Harburg zugute.
Strittig war vor Gericht unter anderem die Frage, ob Meister Adebar Junggeselle war oder mit einer Partnerin in dem Nest lebte. Der Angeklagte vertrat die Auffassung, der Storch sei "Single" gewesen. Davon waren die Zeugen - darunter Landkreis-"Storchenvater" Hans Steinert - nicht ganz überzeugt. Auch wenn keine zweiter Vogel beobachtet worden sei, habe der Bau des Nestes womöglich für ein baldiges Brüten oder eine Partnerschaft gesprochen.
Der Anwalt des Ex-Veterinärs sah den Nestbau als "Angriff" auf den Besitz seines Mandanten und dessen Hochsitz-Verlegung quasi als Notwehr. Er plädierte daher für Freispruch. Die Untere Naturschutzbehörde meinte dagegen, der Gesetzesverstoß müsste mit einem Bußgeld von 3.000 Euro geahndet werden. So hoch wollte der Richter jedoch nicht gehen und beließ es schließlich bei 1.000 Euro.

Redakteur:

Christoph Ehlermann aus Salzhausen

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