Gericht geht von einem minderschweren Fall aus
Bewährung für den Waffennarr aus der Elbmarsch
![Ein Bruchteil der sichergestellten Waffen Foto: thl](https://media04.kreiszeitung-wochenblatt.de/article/2021/09/14/0/453570_L.jpg?1631624865)
- Ein Bruchteil der sichergestellten Waffen Foto: thl
- hochgeladen von Thomas Lipinski
thl. Winsen. Zu einer Haftstrafe von einem Jahr, die für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde, hat das Schöffengericht am Amtsgericht Winsen am Montag Jens Z. (59, Name geändert) aus der Elbmarsch verurteilt. Zudem muss er 1.300 Euro Geldbuße zahlen.
Wie das WOCHENBLATT berichtete, hatte die Polizei im Februar 2019 bei einer Durchsuchung im Haus von Z. hunderte Schuss Munition und zahlreiche Waffen, darunter einen Mörser, eine Kalaschnikow-Maschinenpistole, mehrere Schnellfeuergewehre und ein Maschinengewehr gefunden. Das brachte dem Elbmarscher eine Anklage wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz ein.
Vor Gericht gab Jens Z. zu, schon länger in der "Waffen-Szene" unterwegs zu sein und Waffen zu sammeln. So wusste er noch ganz genau, wann und wo er jede einzelne Waffe gekauft hatte. Allerdings standen die weiteren Aussagen im krassen Gegensatz dazu. So behauptete Z. nämlich, dass er davon ausgegangen sei, dass die Waffen, die er gekauft hat, unbrauchbar wären. Und: Das nur funktionsfähige Waffen unter das Waffengesetz fallen.
Diese Einlassung nahm ihn das Schöffengericht nicht ab. Trotzdem gingen die Richter von einem minderschweren Fall aus, da der Großteil der gefundenen Waffen nicht schussfähig war - zumindest vorübergehend. So hätte Jens Z. durch das Einsetzen eines anderen Schraubkopfes, der bei der Durchsuchung ebenfalls sichergestellt worden war, mit einem Maschinengewehr ohne Weiteres scharfe Munition verschießen können.
Redakteur:Thomas Lipinski aus Winsen |
|
Webseite von Thomas Lipinski | |
Thomas Lipinski auf Facebook | |
Thomas Lipinski auf Instagram |
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.