Dreieinhalb Jahre Haft für Oskar Gröning gefordert
thl. Lüneburg. Dreieinhalb Jahre Haft wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen - das hat der Staatsanwalt am heutigen Dienstag im sogenannten NS-Prozess gegen Oskar Gröning (94) vor dem Lüneburger Landgericht gefordert. Allerdings sollen bis zu 22 Monate der Haft - je nach Ermessen des Gerichtes - wegen der Verzögerung der Strafverfolgung bereits als verbüßt gelten, so der Anklagevertreter. Immerhin hätte die Justiz bereits vor Jahrzehnten gegen den sogenannten "Buchhalter von Auschwitz" vorgehen können, hieß es.
Gröning hatte in dem Verfahren seine moralische Mitschuld an den Nazi-Verbrechen eingeräumt, weil er im Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau aus dem Gepäck der Juden das Geld herausgenommen, verwaltet und an die SS weitergeleitet hatte.
Rechtsanwalt Thomas Walther als Vertreter der Nebenkläger beantragte kein konkretes Strafmaß.
Die Hauptverhandlung soll am morgigen Mittwoch (8. Juli) mit weiteren Plädoyers fortgesetzt werden. Das Urteil wird frühestens für Dienstag, 14. Juli, erwartet.
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